Info 0173 09.01.2023 // 11.01.2023
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- Korrekturabrechnung nach Systemwechsel mit comet PA
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- Die Anleitung finden Sie hier: Korrekturabrechnung für Zeiträume vor dem Systemwechsel?
- Bitte ebenfalls beachten: Probleme bei Elstam Abmeldung in comet PA, falls im neuen Programm bereits eine Elstam-Anmeldung erfolgte.
Siehe comet PA, Probleme bei der Elstam-Abmeldung - neue Sofwareversion 10.23.1.2 vom 06.01.23
Info 0172 - 06.01.2023 17:00 Uhr
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Lösung: Bitte zwingend in comet PA eine Reinrechnung für Januar durchführen, auch wenn Ihr Mandant / Ihre Mandanten schon geschlossen sind.
Mit der Reinrechnung wird die DEÜV Meldung für die UV Jahresmeldung (92 Meldung) automatisch erzeugt, so dass Sie sie versenden können.
Bitte NUR die UV-Meldung, nicht aber Lohnsteueranmeldung oder sonstige Meldungen versenden.
Dies funktioniert allerdings nur solange, Sie Ihr bisher in comet PA verwendetes Perfidia Zertifikat nicht bereits auf Ihr neues System umgestellt haben.
In diesem Fall bleibt Ihnen nur der Weg über SV.net
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