Maßgeblich für die Berechnung der MwSt im Anzeigensystem ist der Kommerztermin (KTermin), auch bei Kombiausgaben mit unterschiedlichen Produktionsterminen (PTerminen). Die MwSt-Sätze werden in den VL-Stammdaten gepflegt:
Bei einer Änderung der MwSt wird zunächst der alte Zeitraum beendet und unmittelbar darauf folgend ein neuer mit dem geänderten MwSt-Prozentsatz angelegt. Dabei sollte der bisherige MwSt-Schlüssel beibehalten werden, anderenfalls müssten die Default-MwSt-Schlüssel in allen Kundenstämmen per SQL umgestellt werden. Nach Aktualisierung der Stammdaten müssen auch die Server neu angemeldet werden (WebAnzeigen, Fakturaprozesse Fakturaprozesse, Importpoller, OrderService, WebAnzeigen etc.).
Sind z. B. bei Sammelrechnungen mehrere Termine in unterschiedlichen MwSt-Zeiträumen beteiligt, erfolgt automatisch ein Belegsplit, d. h. Termine mit gleicher MwSt werden auf einer Teilrechnung mit eigener Belegnummer zusammengefasst.
Für spätere Gutschriften und Nachbelastungen (z. B. manuelle oder Abschlussabrechnungen) ist ebenfalls immer der MwSt-Satz des KTermins ausschlaggebend. Rechnungen und zugehörige G/N müssen immer den gleichen MwSt-Satz aufweisen. Sind mehrere Termine mit verschiedenen MwSt-Sätzen beteiligt, erfolgt gleichfalls ein automatischer Belegsplit mit separaten G/N-Belegnummern pro MwSt-Satz.
Vertreterprovisionen haben als Bezugspunkt den Nettobetrag des jeweiligen KTermins, d. h. auch die Besteuerung der Vertreterprovision richtet sich nach dem MwSt-Zeitraum, der am KTermin gültig ist.
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