zurück zu: Urlaub
Rechnen Sie nach dem Tarif "Öffentlicher Dienst" mit einem Tarifmodul ab, erfassen Sie auf diesem Arbeitsblatt die für diese Entlohnung spezifischen Angaben. Der auf der Seite Entgelte hinterlegte Tabellen-Algorithmus ermittelt das Entgelt auf Grundlage der hier vorgenommenen Eintragungen.
Einstufung
Einstufungsoffset | Der Einstufungs-Offset führt zu einer entsprechenden Veränderung der automatisch ermittelten Stufe der Grund-/Gesamt-Vergütung. Das Programm ermittelt an Hand der eingetragenen Werte automatisch die Eingruppierung des Arbeitnehmers bei Beginn der Beschäftigung. Die ermittelte Eingruppierung lässt sich durch die manuelle Eingabe eines Einstufungs-Offsets beeinflussen. Es ist möglich, die Stufe durch Eingabe eines positiven Wertes zu erhöhen bzw. durch Eingabe eines negativen Wertes herabzusetzen. |
Tabellen-Satz | Der eingegebene |
%-Satz kürzt das ermittelte Tarifentgelt. | |
Tarif-Eintritt | Eingabe des Datums für |
die Ermittlung der Tabellen-Stufe. Dieses Datum ist immer dann zu erfassen, wenn die Berechnung des Stufenaufstiegs nicht mit dem Eintrittsdatum vorgenommen werden soll (z. Bsp. Anrechnung von Zeiten bei einem Vor-AG) | |
Unterbrechung Stufenlaufzeit | Schalter zur |
Kennzeichnung einer Unterbrechung, |
z.B. wegen Elternzeit | |
Stufe fix | Vorgabe einer Stufe unabhängig von der zurückgelegten Stufenlaufzeit. |
Vergleichsentgelt | Entgelt aus der Überleitung vom BAT in den TVÖD |
Garantiebetrag | zusätzlicher Gehaltsbestandteil aus dem TVÖD aus der Überleitung vom BAT in den TVÖD |
Strukturausgleich | zusätzlicher Gehaltsbestandteil aus dem TVÖD aus der Überleitung vom BAT in den TVÖD |
Zuschlag 1. Kind | Kinderzuschlag aus der Überleitung BAT → TVÖD |
Zuschlag ab 2. Kind | Kinderzuschlag aus der Überleitung BAT → TVÖD |
Kindergeld-Berechnung
Kind 1-6 | Eingabe des Beginns der Kindergeldberechtigung nach BAT (Geburtsdatum) und des Berechtigungsende-Datum |
Weitere | Weitere Kinder für BAT |
Automatische Berechnung | Schalter für automatische Kindergeldberechnung für BAT |
Ortszuschlag | Steuerung der Berechnung des Ortzuschlages |
K: Kein Ehegatten-Anteil - ledige AN (ggf. Teilzeit-Kürzung der Stufe 1 des Ortszuschlages)
N: Ehegatte nicht im Öffentl. Dienst - Verheiratet AN, deren Ehegatte nicht im öffentlichen Dienst steht und nicht auf Grund einer solchen Tätigkeit nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist.
- Ledige AN mit Aufnahme einer anderen Person in die Wohnung und Gewährung von Unterhalt oder anderweitige Unterbringung eines zum Haushalt gehörenden Kindes
- Verwitwete AN
- Geschiedene AN mit Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem früheren Ehegatten (ggf. Teilzeit-Kürzung der Stufe 2 des Ortszuschlages)
T: Ehegatte Teilzeit im Öffentl. Dienst - Verheiratet AN, deren Ehegatte in Teilzeit im öffentlichen Dienst steht oder auf Grund einer solchen Tätigkeit nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist. (ggf. Teilzeit-Kürzung des Kinderanteils und des Ehegattenanteil !)
V: Ehegatte Vollzeit im Öffentl. Dienst - Verheiratet AN, deren Ehegatte in Vollzeit im öffentlichen Dienst steht oder auf Grund einer solchen Tätigkeit nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist. (Keine Teilzeit-Kürzung des Kinderanteils und des Ehegattenanteil !)
Weitere Tarife
nach BAT; im TVÖD wird kein Ortszuschlag mehr berechnet. |
Weitere Tarife
Tarif 2 | zur Berechnung des Tabellenentgelts kann für einen Teil der Arbeitszeit ein 2. Tarif zur Anwendung kommen |
Tarif 3 | zur Berechnung des Tabellenentgelts kann für einen Teil der Arbeitszeit ein 3. Tarif zur Anwendung kommen |
weiter zu: ATZ / ZVK