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Personengruppe/Krankenkasse/BGS:

DEÜV-Personengruppe

Die Personengruppe wird nach dem aktuell gültigem DEÜV-Schlüssel eingegeben. Die zulässigen Schlüssel können Sie mittels der Taste [F9] auswählen.

Der jeweils zutreffende Schlüssel ist jedem Arbeitnehmer zuzuordnen.

Für den Wechsel von der Personengruppe 9xx nach 1xx ist zwingend ein Personalnummern-Wechsel erforderlich. siehe auch Beschreibung DEÜV-Personengruppe

Kasse/Einzugsstelle

Schlüssel-Nr. der Krankenkasse, an welche die KV, RV und AV Beiträge überwiesen werden. Die Schlüssel-Nr. entspricht der Nummer aus dem Krankenkassen-Stamm. Über die Auswahlfunktion wird Ihnen der Krankenkassenstamm zur Auswahl angezeigt. Wollen Sie die Angaben zu einer Krankenkasse bearbeiten, wählen Sie aus dem Auswahlmenü „Krankenkassen-Stamm". Die Anzeige wechselt in die Bearbeitung des Krankenkassenstammes. Hier können Sie die Änderungen vornehmen und kehren nach Bestätigung der Änderungen in den Personalstamm zurück.

Die Beitragssätze zur Ermittlung der Beiträge für die Krankenversicherung werden über die Schlüsselnummer aus dem Krankenkassen-Stamm herangezogen. Die Beitragssätze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sind fest im Programm verankert.

Zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist die Krankenkasse, von der die Krankenversicherung durchgeführt wird. Für Beschäftigte, die bei keiner Krankenkasse versichert sind, werden Beiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitsförderung an die Einzugsstelle gezahlt, die der Arbeitgeber gewählt hat. Bei geringfügigen Beschäftigungen ist die zuständige Einzugsstelle die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der Rentenversicherung. Auch für kurzfristig Beschäftigte tragen Sie eine Krankenkasse ein, obwohl keine Beiträge abgeführt werden.

Beitragsgruppenschlüssel

Den Beitragsgruppenschlüssel für die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung tragen Sie entsprechend der SV-rechtlichen Einordnung des Arbeitnehmers ein.

Mit der Taste [F9] oder der rechten Maustaste erhalten Sie eine Auswahl der zur Verfügung stehenden Schlüssel.

Siehe auch : Beitragsgruppenschlüssel

Die Einstellung „voller Beitrag" regelt entsprechend des eingestellten Bundeslandes die länder-spezifischen Besonderheiten zur Pflegeversicherung.

 

Versicherungsnummer/Geburtrsname/-ort:

Versicherungs-Nr.

Eingabe der Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers

Diese entnehmen Sie bitte dem Sozialversicherungsausweis des Mitarbeiters. Die SV-Nummer wird vom Programm geprüft und Sie erhalten eine Fehlermeldung, sollte diese nicht richtig sein. Dann überprüfen Sie bitte zuerst das Geburtsdatum und den Geburtsnamen.

Staatsschlüssel

Für die Meldungen zur Sozialversicherung ist unter anderem auch die Staatsangehörigkeit der Beschäftigten anzugeben. Der entsprechende dreistellige Staatsangehörigkeitsschlüssel ist zu erfassen. Bei deutschen Arbeitnehmern verwenden Sie bitte die Schlüsselzahl "000". Zum Eintragen eines anderen Länderschlüssels steht die Auswahlfunktion zur Verfügung.

Bei einem Wechsel der Staatsangehörigkeit, ist eine Änderungsmeldung erforderlich.

Geburtsname und Geburtsland/-ortIm Zusammenhang mit dem DEÜV-Meldeverfahren beachten Sie bitte, dass beim Fehlen der Eintragung im Feld "Versicherungsnummer" die Eingabe des Geburtsortes unbedingt erforderlich ist. Fehlt diese Eintragung, kann keine Anmeldung abgesetzt werden. Ggf. muß auch der Geburtsname eingetragen werden.

 

Weitere Schlüssel:

KV-Kennzeichen
  1. [0] keine Krankenversicherung
  2. [1] gesetzliche Krankenversicherung
  3. [2] freiwillige Krankenversicherung mit Krankengeld
  4. [3] freiwillige Krankenversicherung ohne Krankengeld
  5. [4] freiwillige KV mit Krankengeld (Selbstüberweiser)
  6. [5] freiwillige KV ohne Krankengeld (Selbstüberweiser)
  7. [6] private Krankenversicherung mit Krankentagegeld
  8. [7]Versorgungsentgelt-Empfänger
  9. [8]private Krankenversicherung ohne Krankentagegeld
  10. [9]bisher nicht krankenversichert (§5 Abs.1 Nr. 13 SGB V)

Besonderheit bei freiwillig Versicherten:

Arbeitnehmer, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können wählen, ob Sie die Beiträge selbst überweisen oder die Überweisung vom Arbeitgeber erfolgt. Über die Zuordnung des entsprechenden Schlüssels steuern Sie die Überweisung an die Krankenkassen.

RentenschlüsselEs stehen verschiedene Rentenschlüssel von 0  -  9 zur Verfügung; über die Auswahlfunktion wählen Sie den entsprechenden aus.
Bemessung freiw. KV/PV-Beitrag

In diesem Feld können Sie einstellen, auf welcher Basis der Beitrag zur freiwilligen KV/PV berechnet wird:

  • B : Beitragsbemessungsgrenze
  • E : Entgelt
  • K : Beitragsherabsetzung

Für Arbeitnehmer, deren monatliches Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wählen Sie "B". Liegt eine freiwillige Versicherung vor, weil die Jahresarbeitsentgeltgrenze durch Einmalzahlungen überschritten wird, tragen Sie "E" ein.

Elternfreibetrag PV abSeit dem 01.01.2005 wird für kinderlose Pflegeversicherte in der sozialen Pflegeversicherung nach Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollendet haben, ein Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 % der Bemessungsgrundlage erhoben ( Ausnahme: Mitglieder, die vor 1940 geboren sind). In dieses Feld tragen Sie das Datum ein, ab dem der Kinderfreibetrag gewährt wird. Das Datum für die Gewährung kann maximal 3 Monate zurückliegen.
Status-KZ für Fam.angeh./Gesellsch.Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bzw. mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartnern ist in dieses Feld  für die SV-Anmeldung das entsprechende Kennzeichen einzutragen
Renten-BeginnFür das Auslösen einer SV-Meldung Grund 57 ist hier der Rentenbeginn einzutragen.
EU-Ausländer: Erste Beschäftigung in DeutschlandBei EU-Ausländern ist dieses Feld zu markieren, wenn es sich um die erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland handelt.

 

Minijob/Mehrfachbeschäftigung:

RV-Befreiungsantrag (Minijob)Hier tragen Sie das Antragsdatum zu dem Rentenbefreiungsantrag des Minijobs ein.
Mehrfach beschäftigtÜbt der Arbeitnehmer noch eine andere versicherungspflichtige Beschäftigung aus, müssen Sie das Feld „Mehrfach beschäftigt"  aktiv setzen.
Externes Brutto

Hier ist das für die Verbeitragung maßgebliche Brutto-Entgelt einzutragen, das der Arbeitnehmer in anderen Beschäftigungsverhältnissen erzielt.

Hat ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer zur gleichen Zeit mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, so sind für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge die Entgelte zusammenzurechnen. Überschreitet die Summe der Entgelte die Beitragsbemessungsgrenze nicht, hat jeder Arbeitgeber die Beiträge aus dem bei ihm erzielten Arbeitsentgelt zur berechnen und abzuführen. Eine Ausnahme bilden hier die Arbeitsentgelte innerhalb der Gleitzone, bei denen eine besondere Berechnung erfolgen muss. Die Berechnung wird vom Programm automatisch vorgenommen. Es wird davon ausgegangen, dass dem externen Brutto 30 SV-Tage zu Grunde liegen.

GKV-Monatsmeldung

Mehrfachbeschäftigte oder Personen, die weitere sozialversicherungspflichtige Einnahmen erzielen (z. B. Rente) müssen Ihnen Mitteilung darüber machen.

Ist dies geschehen, müssen sie mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung nach Beschäftigungsaufnahme eine GKV-Monatsmeldung erstatten. Bei der ersten Meldung ist diese spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dem obigen Zeitpunkt vorzunehmen.

Die Meldung erfolgt an die Krankenkasse Ihres Mitarbeiters. Sie ist monatlich zu erstatten. Ihre Meldepflicht besteht, solange die weiteren Beschäftigungen oder die zusätzlichen Einnahmen vorliegen.

Hierzu wählen Sie zwischen:

  • 0: Automatisch
  • 1: Ein
  • 2: Aus
  • 3: Ein ohne MFB

 

Gleitzone:

Gleitzone

 

Für Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von 450,01 bis 850 € gilt die sogenannte Gleitzonenregelung. Das heißt, diese Beschäftigungen sind zwar versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung, allerdings hat der Arbeitnehmer einen reduzierten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Hiervon unberührt ist der Arbeitgeberanteil.

Der Arbeitnehmeranteil an den SV-Beiträgen steigt progressiv an. Die Ermittlung erfolgt automatisch durch einen im Programm hinterlegten Faktor.

Folgende Einstellungen können Sie vornehmen:

O ohne Gleitzone

G Gleitzone KV/RV/AV/PV (alle Zweige der Sozialversicherung)

R Gleitzone KV/AV/PV (für Arbeitnehmer, die wegen höherer Rentenanwartschaften den vollen AN-Beitrag in der RV zahlen wollen

Soll auf die Reduzierung des beitragspflichtigen Entgelts in der Rentenversicherung verzichtet werden, muss das gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklärt werden. Die Erklärung kann nur für die Zukunft und bei mehreren Beschäftigungen einheitlich abgegeben werden

 

Berufsgenossenschaft:

Gefahrentarif-Nr.Vom Gesetzgeber wurde als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Berufsgenossenschaft eingerichtet. Jedes Unternehmen muss bei der für das Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein und Beiträge entrichten. Diesen Beitrag hat der Arbeitgeber alleine aufzubringen. Die Höhe der Beiträge richtet sich in erster Linie nach der Bruttolohnsumme und der Gefahrenklasse. Die Veranlagung durch die Berufsgenossenschaft zu den Gefahrenklassen erfolgt durch einen Veranlagungsbescheid. Den für den Arbeitnehmer maßgebenden Betrag für die Gefahrenklasse tragen Sie in dieses Feld ein. Sie können 4 Gefahrentarife und ihre anteilige Gewichtung hinterlegen.

 

Berufständiges Versorgungswerk:

VersorgungswerkAuswahl des zuständigen Versorungswerkes
MitgliedsummerHier tragen Sie Ihre Mitgliedsnummer beim Versorgungswerk ein.

 

Umlagen-Pflicht:

Umlage 1 und 2

Das Umlageverfahren beinhaltet die Erstattung von Aufwendungen für Lohnfortzahlung an Arbeiter (U1) und die Erstattung von Aufwendungen für Mutterschutz (U2). Die Teilnahme am Umlageverfahren richtet sich nach der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer. Die Anzahl der Arbeitnehmer darf 20 bzw. 30 (entspr. Satzung der Krankenkasse) nicht übersteigen. Bei der Ermittlung der Betriebsgröße werden Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Schwerbehinderte, Wehr- oder Zivildienstleistende und Bezieher von Vorruhestandsgeld nicht mit berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigte gehen nach ihrem Beschäftigungsumfang in die Berechnung ein.

Nimmt Ihr Betrieb am Umlageverfahren teil, wird für jeden Arbeitnehmer die entsprechende Umlage automatisch aktiviert. Dabei gilt: Arbeiter und Azubis sind beitragspflichtig in der U1 + U2; Angestellte nur in der U2. Auch Aushilfen und geringfügig Beschäftigte nehmen am Umlageverfahren teil. Zu beachten ist, dass für Azubis generell die U1 abgeführt werden muss, auch wenn Sie als Angestellte gelten. Die Umlagen werden nur berechnet, wenn auch im Firmenstamm der Schalter „Umlage-Pflicht" aktiviert ist. Diesen Schalter finden Sie auf dem Arbeitsblatt  Parameter.

 

 

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