Ordnungsmerkmale
Hauptarbeitgeber | Hier ist ein Haken zu setzten, wenn der AN neben dem Beschäftigungsverhältnis Ihres Hauptarbeitgebers noch einer Nebenbeschäftigung nachgeht. |
Steuer-ID (TIN) | Die neue Steuer-Identifikationsnummer wurde zum 1. Juli 2007 eingeführt und ist seit diesem Zeitpunkt bzw. für Neugeborene von der Geburt an lebenslang geltend. Sie ersetzt für natürliche Personen die bisherige Steuernummer und die eTIN und besteht aus zehn zufällig gebildeten Ziffern, die keinen Rückschluss auf Daten des Steuerpflichtigen zulassen, und einer zusätzlichen Prüfziffer. Zu jeder Identifikationsnummer werden folgende persönlichen Angaben gespeichert: Name(n), Anschrift(en), Geschlecht, Geburtstag und -ort sowie das zuständige Finanzamt. Die gesetzliche Grundlage bildet § 139b Abgabenordnung. |
ETIN | Eingabe der ETIN (Ordnungsmerkmal der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung). Die ETIN ist 14stellig und setzt sich aus den verschlüsselten Werten für Familienname, Vorname, Jahr, Monat und Tag der Geburt sowie einem Prüfzeichen zusammen. Solange sich an den personenbezogenen Daten nichts ändert (z.B. Hochzeit, Namensänderungen) behält die eTIN ihre Gültigkeit. Mit Hilfe der Taste [F9] bzw. mit der rechten Maustaste ist es möglich die ETIN zu generieren. Unter dem Menüpunkt "Bearbeiten, Konvertierungen / Daten setzen" kann die Generierung für den gesamten Personalstamm vorgenommen werden. |
ELSTAM-Sperre bis | |
ELSTAM-Anmeldung bestätigt | |
ELSTAM-Änderungsmeldung |