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Auf dem Arbeitsblatt Sozialversicherung werden die SV-rechtlichen Einstellungen der Mitarbeiter erfasst. Hierbei werden umfangreiche Plausibilitätskontrollen angewendet, damit in den Meldeverfahren zur SV korrekte Daten abgegeben werden.

In den folgenden Tabellen sind die Inhalte und Eingabeoptionen beschrieben.

Im Abschnitt Personengruppe/Krankenaksse/BGS stellen Sie die Informationen zur Beitragsbarechnung und -abführung an die zusändige, gesetzliche Krankenkasse ein.


Personengruppe/Krankenkasse/BGS:

DEÜV-Personengruppe

Die Personengruppe ist eine Pflichteingabe. Die Personengruppen mit führender Ziffer von 1 bis 8 sind durch das vorgeschriebene Schlüsselverzeichnis im DEÜV-Verfahren festgelegt. Die Personengruppen mit führender Ziffer 9 sind von uns festgelegt worden, damit wir Sonderfälle für SV-freie Personen darstellen können. Beachten Sie bitte insbesondere die Personengruppe 907 für Versorgungsbezieher (Betriebsrentenr). 

Siehe auch Beschreibung DEÜV-Personengruppe

Kasse/Einzugsstelle

Die Krankenkasse ist für alle zur SV beitrags- und meldepflichtigen Personen eine Pflichteingabe. In der Auswahl werden die Nummern und Namen aus dem Krankenkassenstamm angezeigt. Bitte beachten Sie bei der Zuordnung der Krankenkasse zum Mitarbeiter noch folgende Punkte:

Für gesetzlich und freiwillig Krankenversicherte ist die Krankenkasse einzutragen, die für den Mitarbeiter die Krankenversicherung durchführt.

Für privat Krankenversicherte ist die Krankenkasse einzustellen, die für den Mitarbeiter zuletzt die gesetzliche oder freiwillie Krankenversicherung durchgeführt hat. Für den Fall, dass der Mitarbeiter nie gesetzlich oder freiwillig krankenversichert war, kann der Arbeitgeber eine Krankenkasse bestimmen. Hier ist aber eine Rücksprache mit dem Mitarbeiter sinnvoll, damit die Krankenkasse zugeordnet werden kann, die bei einem möglichen Vorarbeitgeber schon zugeordnet war.

Für kurzfristig oder geringfügig Beschäftigte, d.h. Personengruppen 109 und 110, ist die Minijobzentrale einzutragen. Die Mknijobzentrale mit der Krankenkassennummer 900 wird automatisch eingestellt.

Beitragsgruppenschlüssel

Der Beitragsgruppenschlüssel ist für SV beitrags- und meldepflichtige Personen eine Pflichteingabe. Die Einstellungen sind in der Reihenfolge Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einzutragen. Für den jeweiligen SV-Zweig werden die Optionen in der Auswahl angezeigt.

Die besonderen Regelungen zur Pflegeversicheurng in Sachsen werden durch die Festlegung des Bundeslandes im Fimenstamm oder dem Bundesland im Abrechnungskreis des Mitarbeiters erkannt.

Siehe auch: Beitragsgruppenschlüssel


Mit der Sozialversicherungsnummer erfolgt die eindeutige Identifikation des Mitarbeiters in allen Meldeverfahren der Sozialverischerung. Die Sozialversicherungsnummer oder die Kombination von Geburtsdatum und Geburtsort sind Pflichteingaben.


Versicherungsnummer/Geburtsname/-ort:

Versicherungs-Nr.

Die Sozialversicherungsnummer (kurz: Versicherungsnummer, SV-Nummer)  des Arbeitnehmers finden Sie auf seinem Sozialversicherungsausweis. Falls der SV-Ausweis nicht vorliegt, können SIe durch Vorgabe von Geburtsdatum, Geburtsort und ggf. Geburtsname die SV-Nummer bei der Deuteschen Rentenversicherung nachfragen. Die Anfrage wird innerhalb weniger Minuten im SV-Daten-Eingang beantwortet. Falls Ihnen keine SV-Nummer zurück gemeldet werden kann, wird sie im DEÜV - Verfahren bei der Anmeldung des Beschäftigungsverhältnisses in einem Standardverfahren beantragt. Auch diese Antwort wird nach einigen Tagen in den SV-Daten-Eingang eingestellt.

Die SV-Nummer unterliegt einigen Plausibilitätslkontrollen, die beim Verlassen der Eingabe durchgeführt werden. Fehlerhafte SV-Nummern könne nicht gespeichert werden.

Staatsschlüssel

Die Staatsangehörigkeit (Nationalität) des Arbeitnehmers ist eine Pflichteingabe. Der dreistellige Staatsangehörigkeitsschlüssel kann aus der Auswahlliste übernommen werden. Bei deutschen Arbeitnehmern ist der Schlüssel 000.

Geburtsname und Geburtsland/-ortFalls Ihnen die Versicherungsnummer nicht vorliegt, ist der Geburtsort eine Pflichteingabe, damit im DEÜV - Verfahren eine SV-Nummer mit der Anmeldung beantragt werden kann. Geburtsname, Geburtsland und Geburtsort werden für die Abfrage der SV-Nummer bei der Deutschen Rentenversicherung als Suchkriterium eingesetzt.


In den weiteren Schlüsseln werden Ergänzungen zum Beitragsgruppenschlüssel eingestellt, die bei der Berechung der SV-Beiträge beachtet werden.


Weitere Schlüssel:

KV-Kennzeichen

Mit dem KV-Kennzeichen werden weitere Einstellungen zur Beitragsberechnung und Auszahlung von Beiträgen zur KV und PV festgelegt. In Kombination mit dem KV-Schlüssel (= erste Position im Beitragsgruppenschlüssel) werden Plausibilitätskontrollen durchgeführt. Nach der Eingabe des KV-Schlüssels wird das KV-Kennzeichen vorbelegt. Sie haben die Möglichkeit die Einstellung durch einen anderen Eintrag aus der Auswahlliste im Rahmen der Plausibilitätskontrollen zu verändern.

Freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Arbeitnehmer, haben das Wahlrecht, die Beiträge slebst an die Krankenkassen zu überwesien oder die Überweisungen als Firmenzahler durchführen zulassen. In speziellen Abrechnungssituationen kann aber auch die Krankenkasse die Zahlungsweise vorschreiben. Dies gilt insbesondere für Zeiten der Kurzarbeit oder imFall von Insolvenzen.

RentenschlüsselEs stehen verschiedene Rentenschlüssel von 0  -  9 zur Verfügung; über die Auswahlfunktion wählen Sie den entsprechenden aus.
Bemessung freiw. KV/PV-Beitrag

In diesem Feld können Sie einstellen, auf welcher Basis der Beitrag zur freiwilligen KV/PV berechnet wird:

  • B : Beitragsbemessungsgrenze
  • E : Entgelt
  • K : Beitragsherabsetzung

Für Arbeitnehmer, deren monatliches Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wählen Sie "B". Liegt eine freiwillige Versicherung vor, weil die Jahresarbeitsentgeltgrenze durch Einmalzahlungen überschritten wird, tragen Sie "E" ein.

Elternfreibetrag PV abSeit dem 01.01.2005 wird für kinderlose Pflegeversicherte in der sozialen Pflegeversicherung nach Ablauf des Monats, in dem sie das 23. Lebensjahr vollendet haben, ein Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 % der Bemessungsgrundlage erhoben ( Ausnahme: Mitglieder, die vor 1940 geboren sind). In dieses Feld tragen Sie das Datum ein, ab dem der Kinderfreibetrag gewährt wird. Das Datum für die Gewährung kann maximal 3 Monate zurückliegen.
Status-KZ für Fam.angeh./Gesellsch.Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bzw. mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartnern ist in dieses Feld  für die SV-Anmeldung das entsprechende Kennzeichen einzutragen
Renten-BeginnFür das Auslösen einer SV-Meldung Grund 57 ist hier der Rentenbeginn einzutragen.
EU-Ausländer: Erste Beschäftigung in DeutschlandBei EU-Ausländern ist dieses Feld zu markieren, wenn es sich um die erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland handelt.


Minijob/Mehrfachbeschäftigung:

RV-Befreiungsantrag (Minijob)Hier tragen Sie das Antragsdatum zu dem Rentenbefreiungsantrag des Minijobs ein.
Mehrfach beschäftigtÜbt der Arbeitnehmer noch eine andere versicherungspflichtige Beschäftigung aus, müssen Sie das Feld „Mehrfach beschäftigt"  aktiv setzen.
Externes Brutto

Hier ist das für die Verbeitragung maßgebliche Brutto-Entgelt einzutragen, das der Arbeitnehmer in anderen Beschäftigungsverhältnissen erzielt.

Hat ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer zur gleichen Zeit mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, so sind für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge die Entgelte zusammenzurechnen. Überschreitet die Summe der Entgelte die Beitragsbemessungsgrenze nicht, hat jeder Arbeitgeber die Beiträge aus dem bei ihm erzielten Arbeitsentgelt zur berechnen und abzuführen. Eine Ausnahme bilden hier die Arbeitsentgelte innerhalb der Gleitzone, bei denen eine besondere Berechnung erfolgen muss. Die Berechnung wird vom Programm automatisch vorgenommen. Es wird davon ausgegangen, dass dem externen Brutto 30 SV-Tage zu Grunde liegen.

GKV-Monatsmeldung

Mehrfachbeschäftigte oder Personen, die weitere sozialversicherungspflichtige Einnahmen erzielen (z. B. Rente) müssen Ihnen Mitteilung darüber machen.

Ist dies geschehen, müssen sie mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung nach Beschäftigungsaufnahme eine GKV-Monatsmeldung erstatten. Bei der ersten Meldung ist diese spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dem obigen Zeitpunkt vorzunehmen.

Die Meldung erfolgt an die Krankenkasse Ihres Mitarbeiters. Sie ist monatlich zu erstatten. Ihre Meldepflicht besteht, solange die weiteren Beschäftigungen oder die zusätzlichen Einnahmen vorliegen.

Hierzu wählen Sie zwischen:

  • 0: Automatisch
  • 1: Ein
  • 2: Aus
  • 3: Ein ohne MFB


Gleitzone:

Gleitzone


Für Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von 450,01 bis 850 € gilt die sogenannte Gleitzonenregelung. Das heißt, diese Beschäftigungen sind zwar versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung, allerdings hat der Arbeitnehmer einen reduzierten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Hiervon unberührt ist der Arbeitgeberanteil.

Der Arbeitnehmeranteil an den SV-Beiträgen steigt progressiv an. Die Ermittlung erfolgt automatisch durch einen im Programm hinterlegten Faktor.

Folgende Einstellungen können Sie vornehmen:

O ohne Gleitzone

G Gleitzone KV/RV/AV/PV (alle Zweige der Sozialversicherung)

R Gleitzone KV/AV/PV (für Arbeitnehmer, die wegen höherer Rentenanwartschaften den vollen AN-Beitrag in der RV zahlen wollen

Soll auf die Reduzierung des beitragspflichtigen Entgelts in der Rentenversicherung verzichtet werden, muss das gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklärt werden. Die Erklärung kann nur für die Zukunft und bei mehreren Beschäftigungen einheitlich abgegeben werden


Berufsgenossenschaft:

Gefahrentarif-Nr.Vom Gesetzgeber wurde als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Berufsgenossenschaft eingerichtet. Jedes Unternehmen muss bei der für das Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein und Beiträge entrichten. Diesen Beitrag hat der Arbeitgeber alleine aufzubringen. Die Höhe der Beiträge richtet sich in erster Linie nach der Bruttolohnsumme und der Gefahrenklasse. Die Veranlagung durch die Berufsgenossenschaft zu den Gefahrenklassen erfolgt durch einen Veranlagungsbescheid. Den für den Arbeitnehmer maßgebenden Betrag für die Gefahrenklasse tragen Sie in dieses Feld ein. Sie können 4 Gefahrentarife und ihre anteilige Gewichtung hinterlegen.


Berufständiges Versorgungswerk:

VersorgungswerkAuswahl des zuständigen Versorungswerkes
MitgliedsummerHier tragen Sie Ihre Mitgliedsnummer beim Versorgungswerk ein.


Umlagen-Pflicht:

Umlage 1 und 2

Das Umlageverfahren beinhaltet die Erstattung von Aufwendungen für Lohnfortzahlung an Arbeiter (U1) und die Erstattung von Aufwendungen für Mutterschutz (U2). Die Teilnahme am Umlageverfahren richtet sich nach der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer. Die Anzahl der Arbeitnehmer darf 20 bzw. 30 (entspr. Satzung der Krankenkasse) nicht übersteigen. Bei der Ermittlung der Betriebsgröße werden Auszubildende, geringfügig Beschäftigte, Schwerbehinderte, Wehr- oder Zivildienstleistende und Bezieher von Vorruhestandsgeld nicht mit berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigte gehen nach ihrem Beschäftigungsumfang in die Berechnung ein.

Nimmt Ihr Betrieb am Umlageverfahren teil, wird für jeden Arbeitnehmer die entsprechende Umlage automatisch aktiviert. Dabei gilt: Arbeiter und Azubis sind beitragspflichtig in der U1 + U2; Angestellte nur in der U2. Auch Aushilfen und geringfügig Beschäftigte nehmen am Umlageverfahren teil. Zu beachten ist, dass für Azubis generell die U1 abgeführt werden muss, auch wenn Sie als Angestellte gelten. Die Umlagen werden nur berechnet, wenn auch im Firmenstamm der Schalter „Umlage-Pflicht" aktiviert ist. Diesen Schalter finden Sie auf dem Arbeitsblatt  Parameter.



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