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Hier finden Sie pro Bundesland und Jahr die für die Berechnung relevanten Daten. Da die Vorgaben nicht zentral erfolgen, sind wir auf Veröffentlichungen der Kirchen angewiesen.

Eine wichtige und übersichtliche Quelle ist folgende Webseite: https://www.kirchenfinanzen.de; und eine sehr umfangreiche Ausarbeitung von Jens Petersen finden Sie hier unter https://www.kirchenfinanzen.de/download/Kirchensteuer_Uebersicht_Final.pdf.


Für 2018 haben wir folgende Werte hinterlegt:

Bundensland

KiSt-Satz in %Pausch.KiSt. in %KappungMindest-KiSt. pro Jahr
Baden-Württemberg1862,75 oder 3,5
Bayern87

Berlin953
Brandenburg953
Bremen973,5
Hamburg943
Hessen97

3,5 oder 4


Mecklenburg-Vorpommern953
Niedersachsen963,5
Nordrhein-Westfalen973,5 oder 4
Rheinland-Pfalz973,5 oder 4
Saarland973,5 oder 4
Sachsen953,5
Sachsen-Anhalt953,53,60€ nur EV
Schleswig-Holstein963
Thüringen953,53,60€ nur EV

Hinweis:

Die Kappung wird in folgenden Bundesländern von Amts wegen berücksichtigt:
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Die Kappung nur mit Antrag gibt es in: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In Bayern ist keine Kappung der Kirchensteuer möglich.

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