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In der GDPDU Schnittstelle werden die Daten für die Finanzbehörde bereitgestellt.

Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ beinhalten Anwendungsregelungen zur Umsetzung des Rechts auf Datenzugriff.

Die GDPDU Schnittstelle beinhaltet steuerrelevante Daten und beschreibende Daten.

Die GDPDU Schnittstelle zum Export der Steuerdaten ist durch ein eigenständiges Programm realisiert.

Es sind nachfolgende Abarbeitungsschritte notwendig:

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