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Allgemeines zur Abrechnung von Jobrädern

Die Beschreibung bezieht sich auf die Abrechnung von Jobrädern, die nicht als Kfz einzustufen sind. Für Jobräder, die auch eine Geschwindigkeit über 25 km/h unterstützen, gelten die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung.

Der Arbeitgeber schließt dazu mit einem Fahrradanbieter einen Leasingvertrag ab. Dabei sollte der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt werden, z.B. die Rate der monatlichen Versicherung übernehmen.

Prinzipiell wird zwischen 2 Arten der Überlassung von Jobrädern unterschieden

  • Gestellung eine (Elektro-)Fahrrades zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
  • Überlassung eines (Elektro-)Fahrrades im Zuge einer Gehaltsumwandlung.

Für den ersten Fall ergeben sich keine Anforderungen an die Gehaltsabrechnung – das Rad kann steuer- und sv-frei genutzt werden.

Für die Überlassung eines Fahrrades im Zuge einer Gehaltsumwandlung entsteht ein geldwerter Vorteil, da die Gehaltsumwandlung die Steuerfreiheit ausschließt. Lt. BMF-Schreiben vom 09.01.2020 beträgt der geldwerte Vorteil für Fahrräder, die erstmalig ab dem 01.01.2020 angeschafft wurden, ein Viertel des Bruttolistenpreises abgerundet auf volle 100 Euro. Es entsteht kein geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Auch das Aufladen beim Arbeitgeber und das Bereitstellen einer betrieblichen Ladevorrichtung ist steuerfrei.

Besonderheiten hinsichtlich der Umsatzsteuer

Die Reduzierung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung des geldw. Vorteils bezieht sich nur auf das Einkommenssteuerrecht, die Umsatzsteuer ist aus dem ungeminderten Listenpreis zu berechnen. Sie können die fehlende Umsatzsteuer manuell in der Finanzbuchhaltung erfassen oder hinterlegen die Konten dafür im Buchungsschlüssel USTEFZ. Hier tragen Sie ein Sachkonto und als Gegenkonto das Konto für die Umsatzsteuer ein.

Abrechnung in Comet PA

Beispieldaten für die Entgeltumwandlung

  • Bruttolistenpreis für ein E-Bike beträgt 2999,00 EUR
  • Beginn der Fahrzeugnutzung 01.06.2020
  • die monatliche Leasingrate beträgt 100,00 EUR
  • die Gehaltsumwandlung erfolgt in Höhe der monatlichen Leasingrate

Die Erfassung erfolgt Im Menü [Bewegungsdaten]. Hier wird der Menüpunkt [Firmenfahrzeug] aufgerufen.

Im unteren Teil der Eingabemaske tragen Sie auf dem Reiter [Allgemeines] die Daten für den Vertrag ein


Auf der Seite [Berechnung] wird der Bruttolistenpreis erfasst

und auf der Seite [JobRad] die Höhe der Leasingrate (Abzug beim Arbeitnehmer)


(hier kann auch ein Zuschuss des Arbeitgebers erfasst werden). Keine Pflichtzuschuss.

Darstellung dieser Werte auf der Verdienstabrechnung





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