Im Onlineverfahren für die Zuweisung von Elsterzertifikaten sind zwei Fälle zu unterscheiden:
- Verlängeurng eines bestehenden Zertifikats
- erstmaliger Antrag eines Elsterzertifikats
Voraussetzung ist in beiden Fällen eine gültige Registrierung im Elster-Portal.
Mit dem Ablauf eines Zertifikats erlischt auch die Regstrierung.
Wird rechtzeitig vor dem Ablauf des Zertifikats eine Verlängeuirng beantragt, wird auch die Registrierung verlängert.
Die Verlängerung eines bestehenden Elsterzertifikats erfolgt mit folgenden Arbeitsschritten.
- Anmeldung (Login) im Elster-Portal mit dem noch gültigen Zertifikat und der zugehörigen PIN
- Verlängerung des Zertifikats beantragen
- Neues Zertifikat downloaden
- Zertifikat in Comet PA zuordnen
- Anmeldung im Elster-Portal mit dem neuen Zertifikat. Damit wird die Aktivierung bei Elster freigeschaltet.
Erstantrag eines Zertifikats oder Neubeantragung nach Ablauf des Zertifikats.
Wenn kein gültiges Zertifikat vorliegt oder das Zertifikat abgelaufen ist, kann ein Zertifikat erst nach der Registrierung im Elster-Portal beantragt werden.