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Berufsgenossenschaft Unfallversicherung

Vom Gesetzgeber wurde als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Berufsgenossenschaft eingerichtet. Jedes Unternehmen muss bei der für das Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein und Beiträge entrichten. Diesen Beitrag hat der Arbeitgeber alleine aufzubringen. Die Höhe der Beiträge richtet sich in erster Linie nach der Bruttolohnsumme und der Gefahrenklasse. Die Veranlagung durch die Berufsgenossenschaft zu den Gefahrenklassen erfolgt durch einen Veranlagungsbescheid. Den für den Arbeitnehmer maßgebenden Betrag für die Gefahrenklasse tragen Sie in dieses Feld ein. Sie können mehrere Gefahrentarife und ihre anteilige Gewichtung hinterlegen.

Schaltflächen und Funktionstasten

Für die Bearbeitung der Gefahrentarife sind keine zusätzlichen Funktionstasten eingerichtet. Zum Blättern in der Tabelle, zum Einfügen und Löschen von Datensätzen und zum Bestätigen von Eintragungen stehen die Schaltflächen rechts oben (Navigator) zur Verfügung.

Anlegen einer neuen Gefahrentarifstelle

Wollen Sie zu einem bestimmten Datum einem Gefahrentarif eine neue Gefahrentarifstelle zuordnen, gehen Sie wie folgt vor:

Stellen Sie den Cursar in die Zeile, für die Sie den Gefahrentarif ändern möchten und wählen [+] im Navigator bzw. [Einfg] über die Tastatur. Es wird nun ein neuer Gefahrentarif angelegt und ihnen angeboten die Werte aus dem markierten Tarif zu übernehmen. Setzen Sie den Cursar in das Feld Gefahrentarifstelle und löschen den alten Wert. Dann können Sie über [F9] oder die rechte Maustaste die Liste der Gefahrentarifstellen anzeigen lassen. Aus der Auswahl übernehmen Sie den gesuchten Wert. Geben Sie anschließend noch das "Gültig ab" Datum ein.

Desweiteren haben Sie in dieser Liste die Möglichkeit für Betriebsnummern, die vom Mandantenstamm abweichen weitere Berufsgenossenschaften und Mitgliedsnummern zu hinterlegen.

Möchten Sie monatliche Rückstellungen für Ihre Berufsgenossenschaft bilden, hinterlegen Sie die Werte für die Gefahrenklasse und den Beitragsfuß. Die entsprechenden Informationen erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer Berufsgenossenschaft.


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