Innerhalb der Kostenrechnung der Finanzbuchhaltung können Sie bis zu 5 Dimensionsarten definieren. Üblich sind zwei Dimensionen Kostenstelle und Kostenträger. Zusätzlich können weitere 3 Dimensionen festgelegt werden. Bitte beachten Sie bei der Einrichtung dieser Dimensionen, dass der Verwaltungsaufwand vertretbar bleibt. Ausgewertet werden kann nur, was erfasst wurde, bzw. bei einer Umlagenrechnung verarbeitet wurde. Hier muss man das günstigste Verhältnis von Aufwand und Nutzen finden und umsetzen.
 

 
Sie erfassen pro Dimensionsart: