Berechnungsbasis (FA)

Die Berechnungsbasis bildet die Grundlage zur Berechnung der Abschreibungen, Sonderabschreibungen, Zinsen, und Wiederbeschaffungswerte. In diesen Dialogen wählen Sie aus der Tabelle Berechnungsbasis die entsprechende Berechnungsgrundlage aus.
 

 
Berechnungsbasis können sein:

0 Restbuchwertbeginn

Restbuchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres
Bei der Berechnung der degressiven Abschreibung wird vom Restbuchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres ausgegangen. Zugänge und Abgänge werden in diesem Zusammenhang auch im laufenden Wirtschaftsjahr berücksichtigt.

1 Anschaffungswert

Der Anschaffungswert setzt sich zusammen aus den ursprünglichen Anschaffung- und Herstellungskosten zuzüglich nachträglicher Herstellungskosten und zuzüglich eventueller Zugänge innerhalb der Nutzungsdauer eines Anlagegutes. Bei linearer kalkulatorischer AfA ist er die Berechnungsgrundlage.

2 Wiederbeschaffungswert

Wiederbeschaffungswerte oder Wiederbeschaffungskosten bilden in der Regel den Wertansatz für die aktuelle Bewertung von Anlagegütern in der Kostenrechnung. Sie dienen dem Ziel festzustellen, wie teuer eine Ersatzbeschaffung eines Anlagegutes zum Zeitpunkt x ist. Sie können bei der Berechnung von Zinsen und Versicherungswerten herangezogen werden.

3 Restbuchwert

Der Restbuchwert ergibt sich aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzüglich Teilzugänge, abzüglich Teilabgang und Abschreibungen. Er ist für die Berechnung der linear verteilten Abschreibung immer die Berechnungsgrundlage

5 Historischer Anschaffungswert

Der historische Anschaffungswert spiegelt den Wert wieder, zu dem das Wirtschaftsgut ursprünglich angeschafft wurde. Unberücksichtigt bleiben dabei Zugänge / Teilabgänge im Laufe der Nutzungsdauer

 
Hinweis:
Beachten Sie bitte bei den AfA – Methoden, die als Berechnungsbasis den AHK haben, dass bei einer Veränderung (Zugang oder Abgang) das Abschreibungsverfahren mit umgestellt werden muss bzw. das eine manuelle AfA - Buchung notwendig ist.