Verarbeitung von Subventionen (FA)

Verwalten Sie zusätzlich zu den Anlagegütern die Fördermittel, welche zur Anschaffung oder Herstellung der Anlagegüter verwendet wurden über die Anlagebuchhaltung, gibt es mehrere Möglichkeiten der Verarbeitung. Einige sollen hier an Hand von Beispielen erläutert werden.
 
Neuanlage eines Anlagegutes und sofortige Eingabe der Fördermittel
Ein Anlagegut wird mit einem AHK von 1.200 € neu angelegt. Gleichzeitig mit der Erfassung der Anlagedaten werden Die Fördermittel erfasst. Aus öffentlichen Fördermitteln wird dieses Anlagegut mit 25% = 300 € gefördert aus privaten Spendengeldern mit 10% = 120 €.
 

 
Beide Fördermittel werden im Verlauf getrennt ausgewiesen. Die Auflösung des Förderbetrages erfolgt immer mit der gleichen Nutzungsdauer, welche das Anlagegut selbst hat. Damit ergibt sich insgesamt ein Ertrag aus der Auflösung von Fördermitteln von 42 €, verteilt auf 2 Fördermittelarten mit 30 € (300 € / 10Jahre) und 12 € (120 € / 10 Jahre).
Steht der Cursor auf einem Satz über Fördermittel, wird in einer Statuszeile unter der Tabelle angezeigt, um welche Fördermittelart es sich handelt.
 

 
Im Verlauf pro Jahr wird der Fördermittelbetrag und die Auflösung in einer Summe angezeigt.
 
Hinweis:
Bei Anlagegütern ohne AfA - Berechnung (AfA - Methode 000 - keine AfA) erfolgt bei der Erfassung wie oben beschrieben trotzdem die Auflösung der Fördermittel über die Nutzungsdauer. Ist dies in diesem Fall nicht gewünscht, ist bei Verarbeitungsmodus "ohne AfA " auszuwählen.
 
 
Neuanlage eines Anlagegutes und nachträgliche Erfassung der Fördermittel
Ein Anlagegut wird zum 01.01.2008 mit einem AHK von 1.200 € neu angelegt. Da zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung keine Information über Fördermittel vorliegt erfolgt keine Erfassung von Subventionen. Nach erfolgtem Jahresabschluss im Folgejahr erhalten Sie die Information, dass für dieses Anlagegut eine Förderung von 30% erfolgt. Da in das abgeschlossene Jahr keine Buchungen mehr möglich sind, soll die Subvention erst ab dem Folgejahr eingegeben und aufgelöst werden. Könnte die Verarbeitung der Subvention noch im Vorjahr erfolgen, ist die Vorgehensweise wie oben beschrieben. In diesem Fall allerdings erfolgt die Erfassung der Subvention über
Zugänge / Abgänge.
 

 
Erfasst wird ein Zugang Subvention (Bewegungsart 350, möglich ist auch die Erfassung über die Bewegungsart 360) zum 01.01.2009 in Höhe von 360 € (30% von 1.200 €). Erfolgt ein Abschreibungslauf, ergibt sich im Verlauf folgendes Bild:
 

 
Das Jahr 2008 ist ohne Subvention verarbeitet und abgeschlossen. Zum 01.01.2009 erfolgt der Zugang der Subvention in Höhe von 360 €. Zum 31.12.2009 erfolgt die erste Auflösungsbuchung in Höhe von 40 €. Dieser Wert ergibt sich aus der Gesamthöhe der Subvention 360 € geteilt durch die Restnutzungsdauer des Anlagegutes am 01.01.2009, 9 Jahre.  Das Fördermittel ist fest mit der Lebensdauer des Anlagegutes verbunden, diese Festlegung kann nicht übersteuert werden. Diese Vorgehensweise kann man mit beliebig vielen Subventionsarten erweitern.
 
Hinweis:
Eine Subvention wird immer über die gleiche Nutzungsdauer wie das Anlagegut aufgelöst. Daher ist bei einer
Förderung zu 100% der AfA - Betrag gleich dem Auflösungsbetrag der Subventionen. Erfolgt die Erfassung nachträglich, wird die Subvention über die Restnutzungsdauer aufgelöst. Das hat bei einer Förderung zu 100% zur Folge, das der Auflösungsbetrag der Subventionen höher ist, als der AfA - Betrag selbst.
 
 
Neuanlage eines Anlagegutes und nachträgliche Entfernung der Fördermittel
Ein Anlagegut wird zum 01.01.2005 mit einem AHK von 1.200 € neu angelegt. Zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung liegt eine Information über Fördermittel in Höhe von 600 € vor. Die Fördermittel werden wie oben beschrieben sofort bei der Eingabe des Anlagegutes erfasst. Nach erfolgtem Jahresabschluss, erhalten Sie im Folgejahr die Information, dass für dieses Anlagegut keine Förderung erfolgt. Es sind sowohl die Fördermittel als auch die bereits getätigte Auflösung zu entfernen. Da in das abgeschlossene Jahr keine Buchungen mehr möglich sind, soll die Subvention erst ab dem Folgejahr wieder rückgängig gemacht werden. Wäre noch kein Jahresabschluss erfolgt, könnte man die Berechnung insgesamt zurücksetzen und die Subvention entfernen. So muss die Eingabe über Zugänge / Abgänge erfolgen.
 

 
Abgang Gesamtfördermittel:

 
Abgang Auflösungsbetrag:

 
In diesem Fall sind zwei Abgangsbewegungen zu erfassen, einmal für den Gesamtbetrag der Fördermittel und zum zweiten für den bereits aufgelösten Anteil.
Im Verlauf ergibt sich dann folgendes Bild:
 

 
Im Jahr 2008 stehen die Fördermittel sowohl als Gesamtbetrag als auch in der Auflösung weiterhin zu Buche. Im Jahr 2009 erfolgt der Abgang der Fördermittel. Wir diese Buchung in die Finanzbuchhaltung übergeben, ist der Auflösungsbetrag in der FIBU manuell gegen zu buchen, eine automatische Buchung erfolgt nur für den Abgang des Gesamtbetrages Fördermittel.
 
Hinweis:
Auch bei einem Komplettabgang eines Anlagegutes sind die Subventionen über die oben beschriebenen Bewegungsarten manuelle auszubuchen., Es erfolgt keine automatischer Abgang der Fördermittel bei einem Anlagenabgang. Wird dies in den Auswertungen zu den Subventionen gewünscht ist der Abgang der Subventionen über die Bewegungsart Abgang 360 zu erfassen, der Abgang der Auflösung Subvention über die Bewegungsart Abgang 330. Anschließend kann der Abgang der Anlage über die Bewegungsart 100 - Abgangerfolgen. Nach der Verarbeitung der Bewegungsart 100 werden keinen Veränderungen an der Anlage mehr realisiert.
 
 
Besonderheit bei der Verbuchung von mehreren Subventionsarten
Sollen für ein Anlagegut mehrere Subventionsarten verwaltet werden, müssen aus den einzelnen Kontenzuordnungen die Kontenarten
13 – Bestandskonto Subventionen
14 – AfA – Konto Subventionen (Erträge aus der Auflösung von Sonderposten)
15 – VK Subventionen Zugänge
16 – VK Subventionen Abgänge
entfernt werden. Anschließend ist für jede Subventionsart eine eigene Kontenzuordnung mit den oben genannten Kontenarten anzulegen und der Subventionsart zuzuordnen. Bei der Verbuchung prüft das Programm in der Kontenzuordnung der Anlage, findet dort die Kontenarten nicht und sucht die Kontierungen dann in der übergeordneten Instanz, der Subventionsart (siehe auch Kontenzuordnung).
 
Hinweis:
Die Kontenzuordnungen haben keinen Zeitbezug. Erfolgt die Veränderung der Kontierung bei laufendem Betrieb, werden vorangegegangene Buchungen aus nicht geschlossenen Perioden automatisch storniert und neu gebucht.
 
Bei weiteren Fragen zur Subventionsverwaltung können Sie sich gern mit unserem Service in Verbindung setzen.