Taggenaue AfA (FA)

Erweiterung der Programmfunktionalität um die taggenaue Abschreibung bei Neuzugängen und Anlagenabgängen. Die Aktivierung der taggenauen AfA erfolgt über den Bewertungsbereich. Zusätzlich wird dieser Schalter in den Anlagegütern selbst abgelegt, kann aber nicht editiert werden und ist in den Dialogen nicht sichtbar.
Die Aktivierung des Schalters im Bewertungsbereich wirkt sich auf alle neu anzuschaffenden Anlagen aus. Bereits berechnete Anlagen werden nicht verändert. Werden Anlagen neu berechnet, werden die geänderten Einstellungen übernommen.
 

 
Parallel zu dem Bewertungsbereich mit taggenauer Abschreibung können die anderen Bewertungsbereiche abweichend davon, nach dem Standard (Monat) weiterhin verwendet werden. Die Grundlage für die Entscheidung der Berechnung nach Tagen oder Monaten bildet der Schalter taggenaue AfA.
 
Die Einstellungen im Bewertungsbereich bezüglich AfA – Beginn unter Berücksichtigung der Vereinfachungsregel sind den Anforderungen bei taggenauer AfA anzupassen. Bitte hier im Bewertungsbereich die Vereinfachung ausschalten und in der Anlageklasse immer Zugangsmonat auswählen. Es muss gewährleistet sein, dass die Stammdateneinstellungen zu den Erfordernissen der taggenauen AfA passen. Derzeit liegt keine Prüfung auf den Einstellungen in Bezug auf die
Änderung / Erweiterung zur taggenauen AfA.
 
Die taggenaue Abschreibung schlägt sich in allen AfA – Methoden nieder, die mit:

  • dem AfA – Verfahren 1 – linear kalkulatorisch und
  • dem AfA – Verfahren 2 – linear
    zur Berechnung geschlüsselt sind. Weitere AfA – Verfahren berücksichtigen derzeit noch nicht die taggenaue AfA. Sollten weitere AfA – Verfahren notwendig sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
     
    Bei der Neuanlage einer Anlage erfolgt die Angabe der Nutzungsdauer weiterhin im Format JJMM. Parallel dazu wird daneben die ND in Tagen angezeigt. Die vom Programm  vorgeschlagene ND in Tagen errechnet sich automatisch aus der ND in Jahren und Monaten, auf der Basis 30 Tage je Monat, und kann bei Bedarf überschrieben werden. Der AfA – Beginn steht auch bei taggenauer AfA auf dem Zugangsmonat.
     

     
    Werden manuell Altdaten übernommen, ist es erforderlich, parallel zu den Angaben der Restnutzungsdauer in Jahren / Monaten auch die Restnutzungsdauer in Tagen zu erfassen, um eine korrekte Weiterberechnung zu ermöglichen.
     

     
    Bei manueller Altdatenübernahme ist dann auch das Feld Restnutzungsdauer in Tagen zu füllen und die AfA-Methode 002 zu verwenden. Die Weiterberechnung der Anlagen erfolgt immer auf Basis Restbuchwert / Restnutzungsdauer, bei taggenauer AfA wird dann mit der Restnutzungsdauer in Tagen weiter gerechnet.
    Bei der Berechnung der Anlage wird bei Zugang und Abgang mit den tatsächlichen Monatstagen gerechnet. Alle vollen Monate werden auf der Basis 30 Tage gewertet.
     
    Bei betriebsinternen Änderungen der Konten oder Kostenstellen über die Bewegungsart Umsetzung oder Änderung ist weiterhin der komplette Monat ausschlaggebend. Daher kann eine Umsetzung / Änderung nur zum Monatsersten oder Monatsletzten erfolgen. Sollte hier ebenfalls eine taggenaue Abbildung erforderlich sein, kann dies ergänzt werden.
    Dies gilt ebenfalls für Teilzugänge und Teilabgänge. Auch hier ist die Anlage an sich ausschlaggebend und da diese erhalten bleibt, ist der Monat Grundlage für die Berechnung.  
     
    Über die Bewegungsart Änderung kann einer Anlage eine neue ND gegeben werden. Die Eingabe erfolgt ebenfalls im Format JJMM. Zusätzlich wird die neue ND in Tagen angezeigt und kann bei Bedarf überschrieben werden.
     

     
    Hinweis:
    Ist im Bewertungsbereich der Schalter taggenaue AfA aktiviert, dient die Eingabe der ND im Anlagestamm bzw. in den Bewegungsdaten nur zur Berechnung der ND in Tagen, hat aber auf die Berechnung der Anlage selbst keinen Einfluss. Die Berechnung bezieht sich immer auf die übernommene oder eingegebene Nutzungsdauer in Tagen.