Stornierung

Treten während des Rein-Rechenlaufes Probleme auf oder haben Sie nach einem Rein-Rechenlauf noch Fehler am Datenbestand festgestellt, wird über diesen Menüpunkt wieder der Datenstand reproduziert, der vor Durchführung der Rein-Rechnung vorlag. Änderungen am Datenbestand, die Sie zwischen den Zeitpunkten Rein-Rechnung - Stornierung vorgenommen haben, sind damit unwirksam.

Es ist immer nur die Stornierung der jeweils letzten Abrechnungsperiode möglich. Sie müssen weiterhin beachten, dass nach einer Stornierung keine Listen mehr für den stornierten Zeitraum ausgegeben werden können (Steueranmeldung, Krankenkassen, Überweisungen). Auf keinen Fall dürfen Sie eine Stornierung vornehmen, wenn bereits Überweisungsträger weggegeben oder Beitragsnachweise verschickt wurden.

Die Ausführung der Stornierung läuft automatisch ab; zur Sicherheit müssen Sie zu Beginn bestätigen, dass die Stornierung durchgeführt werden soll.