Personenkonten (FI)
Allgemeines
Personenkonten werden in der Finanzbuchhaltung neben den Sachkonten geführt. Sie weisen den jeweiligen Stand der Forderungen gegenüber den einzelnen Kunden und der Verbindlichkeiten gegenüber den einzelnen Lieferanten aus. Besteht mit einzelnen Geschäftsfreunden laufend unbarer Geschäftsverkehr, so wird für jeden dieser Lieferanten und Kunden ein gesondertes Einzelkonto geführt. Auf diese Weise ist der Kaufmann stets orientiert über den jeweiligen Stand seiner Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Geschäftsfreunden, mit denen er in laufender Geschäftsverbindung steht.
Die für die einzelnen Geschäftspartner geführten Konten heißen Personenkonten. Die Personenkonten werden unterschieden nach Debitoren = Kunden und Kreditoren = Lieferanten.
Sie müssen wissen, wie viel Sie dem einzelnen Kreditor schulden. Mahnt dieser eine Zahlung an, müssen Sie prüfen können, ob die Mahnung berechtigt ist. Sie müssen also jede einzelne Verbindlichkeit überwachen. Zu diesem Zweck führen Sie für jeden Kreditor ein besonderes Konto, auf dem Sie die Verbindlichkeiten gegenüber diesem Lieferanten von ihrer Entstehung bis zur Begleichung aufzeichnen.
Auf der anderen Seite müssen Sie aber auch wissen, wie viel Ihnen jeder einzelne der Debitoren schuldet oder ob der jeweilige Debitor auch die Zahlungsfrist einhält. Zahlt er nicht rechtzeitig, müssen Sie ihn mahnen. Eventuell muss die Forderung eingeklagt und beigetrieben werden. Zieht der Kunde Skonto ab, werden Sie prüfen, ob das gerechtfertigt ist. Es muss also jede einzelne Forderung überwacht werden. Zu diesem Zweck ist auch für jeden Debitor, mit dem laufend unbare Geschäfte ausgeführt werden, ein Konto einzuführen, auf dem die Forderungen gegenüber diesem Kunden von ihrer Entstehung bis zur Begleichung aufgezeichnet werden.
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