Beitragsnachweise
Der Beitragsnacheis ist die Sollstellung des Arbeitgebers gegenüber den Krankenkassen über Höhe und Aufteilung der Sozialversicherungsbeiträge. Für jeden Abrechnungszeitraum ist die elektronische Abgabe eines Beitragsnachweises bei der jeweiligen Krankenkasse erforderlich, bei der mindestens ein Arbeitnehmer im DEÜV-Verfahren angemeldet ist. Der Versand der elektronischen Beitragsnachweise erfolgt aus dem Programm Meldungsstatus oder aus dem Menü DFÜ/Beitragsnachweise. Die Beitragsnachweise werden mit der Reinrechnung für die weitere Bearbeitung erstellt.
Beispiel eines Beitragsnachweises:
Beispiel des Beitragsnachweises für die Minijobzentrale:
Die Beitragsnachweise werden im Menü Listen unter Krankenkassen-Beitragsnachweis ab 2015 zur ausgewählten Abrechnungsperiode angezeigt. Weiter wird mit der Liste Krankenkassen-Beitragsabrechnung die Berechnung der SV-Beiträge pro Mitarbeiter nach den abgerechneten Krankenkassen geordnet und angezeigt.
Die Zahlung der Beitragsnachweise kann im Lastschriftverfahren oder als Überweisung erfolgen. Für das Lastschriftverfahren sind Einstellungen im Programm Krankenkassen erforderlich. Die Überweisung der Beitragsnachweise wird im Programm Überweisung durchgeführt.
Übersichten über die Gesamtsummen der Sozialversicherungsbeiträge werden am Ende der Krankenkassen-Beitragsabrechnung, beim elektronischen Versand der Beitragsnachweise und in der Drucklistenauswahl im Programm Überweisung zur Verfügung gestellt.
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