Anträge AAG
Zum Verfahren
Erstattungsanträge von Arbeitgeberaufwendungen sind ab 2011 nur noch elektronisch abzugeben.
Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) regelt, dass Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit der Arbeitnehmer bzw. die Aufwendungen für Mutterschaft und Schwangerschaft – teilweise – ersetzt bekommen. Die Aufwendungen im Krankheitsfall werden über die „U1“, die Aufwendungen für Mutterschaft und Schwangerschaft über die „U2“ erstattet. Damit ein Arbeitgeber die Aufwendungen erstattet bekommt, ist hierfür ein Antrag (Antrag auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen" AAG-Antrag") erforderlich, welcher bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden muss.
Seit dem 01.01.2011 ist die elektronische Übermittlung für die Arbeitgeber verpflichtend; eine andere Form der Übermittlung ist nicht mehr möglich.
Die Grundsätze für den Datenaustausch des Antrags auf Erstattung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz wurden am 27.05.2009 durch den Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. In diesen Grundsätzen werden der Übertragungsweg, die Verfahrensdetails und der Aufbau der Datensätze beschrieben bzw. geregelt.
Die Erstattungsanträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz sind an die Datenannahmestelle der Krankenkasse, bei dem der Arbeitnehmer, für den die Erstattung geltend gemacht wird, krankenversichert ist, durch eine verschlüsselte und gesicherte Datenübertragung zu übermitteln. Bei privat versicherten Arbeitnehmern sind die Anträge an die Einzugsstelle zu übermitteln, an die die Renten- und/oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Die Datenstelle der Minijob-Zentrale ist für geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Beschäftigte bzw. kurzfristig Beschäftigte) zuständig. Die landwirtschaftlichen Krankenkassen nehmen an dem AAG-Erstattungsverfahren nicht teil.
Nachdem ein Datensatz an die zuständige Datenannahmestelle übermittelt wurde, werden die Daten geprüft. Sofern der Datensatz fehlerfrei ist, wird dieser an die Krankenkassen zur Bearbeitung weitergeleitet. In dem Fall, dass die Daten fehlerhaft sein sollten, erhält der Arbeitgeber von der Datenannahmestelle eine Rückmeldung entweder per Post oder per verschlüsselter E-Mail. Der Arbeitgeber muss den berichtigten/korrigierten Datensatz dann erneut übermitteln.
Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt in der Regel über eine Überweisung nach Eingang des Antrags bei der Krankenkasse. Daneben gibt es noch die Möglichkeit der Verrechnung der Beträge über den Beitragsnachweis. Diese Variante wird aber von einigen Kassen per Satzung ausgeschlossen. Welche Variante zur Anwendung kommt, wird im Firmenstamm festgelegt.
Ablauf in Comet PA
Im Dialog AAG-Stapel können die bei der Rechnung des aktuellen Mandanten generierten AAG-Anträge eingesehen, bedingt editiert und geprüft werden.
Durch Anklicken des Reiters |AAG-Stapel| werden die aus der Rechnung erstellten Anträge pro Person angezeigt, d.h. man hat hier die Möglichkeit, die Anträge vor dem Erstellen anzuzeigen.
Werden bei der Prüfung Fehler festgestellt, kann der Antrag hier bearbeitet werden.
Sie können auch sofort mit der Datenprüfung beginnen, wenn die Anträge fehlerfrei sind.
Bei Fragen oder Problemen mit Ihrem Zugriff, melden Sie sich gerne bei uns: help-atlassian-cloud@hup-company.atlassian.net