WBW - Index (FA)

Der Wiederbeschaffungswert bildet in der Regel den Wertansatz für die aktuelle Bewertung der Anlagegüter in der Kostenrechnung.  Eine Wiederbeschaffungswert - Indexgruppe beinhaltet die Preisindizes mehrerer Jahre.
Der indizierte Wiederbeschaffungswert wird nach folgender Formel berechnet:
WBW = Basiswert * (Jahresindex des aktuellen Jahres / Jahresindex des Basisjahres)
Dabei ist das Basisjahr das Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Anlagegutes.
 
Beispiel:
Anschaffungswert 10.000
Anschaffungsdatum 01.01.2001
Berechnungsbasis  AHK
Wiederbeschaffungswertindex:
2001 228
2002 232
2003 254
2004 258
Berechnung des Wiederbeschaffungswertes:
2001 10.000 * 228/228 = 10.000
2002 10.000 * 232/228 = 10.175,44
2003 10.000 * 254/228 = 11.140,35
2004 10.000 * 258/228 = 11.315,79
 
Sie erfassen für jede WBW - Indexgruppe:

  • einen eindeutigen Schlüssel
  • eine Bezeichnung zur näheren Beschreibung
  • die Berechnungsbasis für den Wiederbeschaffungswert
     

     
    Betätigen Sie die Taste <Enter> oder die <Tab - Taste> bis Sie auf dem ersten Satz in der Tabelle Wiederbeschaffungswerte stehen. Anschließend legen Sie über das Pop - up - Menü der rechten Maustaste oder die Taste Einfügen in der Tabelle einen neuen Satz an und pflegen für das erste Jahr den Jahresindex für den Wiederbeschaffungswert ein. Dies wiederholen Sie, bis die erforderlichen Sätze über den Zeitraum erfasst sind.
    Die Felder Jahr und Betrag zeigen Ihnen den Wert, auf dem der Cursor in der Tabelle steht, an. Wollen Sie für ein bereits erfasstes Jahr den Index ändern, wählen Sie den betreffenden Satz aus der Tabelle aus und ändern die Eingabe in Prozentsatz. Neue Sätze hinzufügen können Sie wie bei der Ersterfassung über Einfügen in der Tabelle.
    Aktuelle Preisindizes für bestimmte Warengruppen erfahren Sie beim statistischen Bundesamt in Wiesbaden. Die Pflege und Aktualisierung der Daten obliegt Ihrer Verantwortung, die Werte werden nicht vom System gepflegt.
    Sind die Werte erfasst, kann über den Button   die Berechnung der Wiederbeschaffungswerte gestartet werden. Es ist kein Zurücksetzen der AfA - Berechnung und darauf folgend eine Neuberechnung mehr nötig. Die Berechnung der Wiederbeschaffungswerte kann jetzt losgelöst vom AfA - Lauf erfolgen. Werden Anlagen neu erfasst oder geändert, wird der Wiederbeschaffungswert auch weiterhin mit der AfA - Berechnung bereitgestellt. Handelt es sich nur um Änderungen bei den Indexwerten, ist keine AfA - Berechnung mehr erforderlich Nach Abschluss der Berechnung wird ein Protokoll angezeigt.
     

     
    Werden allerdings Abschreibungen auf Basis des Wiederbeschaffungswertes ermittelt, zum Beispiel im kalkulatorischen Bewertungsbereich), wird bei einer Neuberechnung des Wiederbeschaffungswertes aufgrund neuer Indizes die AfA bis zum FIBU - Abschlussdatum zurückgesetzt und es muss anschließend für diese Anlagen ein erneuter AfA - Lauf durchgeführt werden.