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Altersteilzeit
Altersteilzeitarbeit wird durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert, wenn der freigemachte Arbeitsplatz wiederbesetzt wird. Die Wiederbesetzung kann mit einem arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer bzw. einem Azubi erfolgen. Bei kleineren Betrieben (bis 50 Beschäftigte) muss nicht der konkret durch die Altersteilzeit freigemachte Arbeitsplatz wiederbesetzt werden.
Liegt ein Förderfall vor, richtet sich die Höhe der Förderbeträge nach dem Beginn der Altersteilzeitarbeit.
Bei Beginn vor dem 01.07.2004 werden dem Arbeitgeber die im jeweiligen Abrechnungsmonat gesetzlich festgelegten Aufstockungsbeträge erstattet.
Beginnt die Altersteilzeitarbeit nach dem 30.06.04, werden die nach den gesetzlichen Vorgaben ermittelten Förderfestbeträge nach der Wiederbesetzung für die Gesamtdauer der Förderung festgeschrieben. Es erfolgt in diesen Fällen also keine monatliche Ermittlung mehr. Eine Ausnahme gilt für Fälle, in denen sich das für die Berechnung zu Grunde gelegte Regelarbeitsentgelt vertraglich um mindestens 10,-- Euro verringert.
Erstattung der Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit
Für Altfälle (Beginn vor 01.07.04) erfolgt die Erstattung monatlich nach Ablauf des Monats, für den die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Die Listen dazu rufen Sie aus dem Menüpunkt Weitere Monatslisten ==> Altersteilzeit-Listen. auf.
Bei Neufällen (Beginn nach 30.06.04) ist ein Erstattungsantrag für die Gesamtdauer der Förderung zu stellen. Nur bei Änderungen, die sich auf die Höhe Förderbeträge auswirken, ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Name des Wiederbesetzers / Auszubildenden | Eingabe des Namen |
Antragsdatum | Datum der Antragsstellung |
Kundennummer | Kundennummer beim Arbeitsamt |
Datum Altersteilzeit-Beginn | Datum Beginn der Altersteilzeit |
Beantragtes Regelentgelt | Regelentgelt des Arbeitsamtes |
Blockzeitmodell: Freistellungsbeginn | Datum Beginn der Freistellungsphase |
Blockzeitmodell: Erstattungsbeginn | Datum Beginn der Erstattungsphase |
Blockzeitmodell: Erstattung in Arbeitsphase | Setzen des Schalters für die Erstattung |
Zusatzversorgung
ZVK-pflichtig | Dieser Schalter aktiviert die Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zur Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes. |
ZVK-Arbeitnehmer-Nr. | Eingabe der ZVK-Nr. des Arbeitnehmers |
Eintritt | Eingabe des Beginn-Datums der ZVK-Mitgliedschaft des Arbeitnehmers. Fehlt der Eintrag in diesem Feld, wird für den Arbeitnehmer keine ZVK-Meldung erzeugt. |
Freiwillige Versicherung in Zusatzversorgung
Ausschluss Erwerbsminderungsrisiko | |
Ausschluss Hinterbliebenenversorgung |
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