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Beginn der Arbeit mit der neuen Software
Zur Einarbeitung der Stammdaten wie Konten, Kostenstellen und Kostenträger setzen Sie sich bitte mit unserem Service in Verbindung. Sie erhalten von uns einen vorbereiteten Mandanten, der ihre Stammdaten enthält. Dieser muss dann nur noch in Bezug auf Bankverbindungen und persönliche Adressdaten gepflegt werden.
Beginnen Sie mit dem Programm zu arbeiten, müssen Saldenvorträge manuell erfasst werden, sofern keine Datenübernahme erfolgt. Die Besonderheit hierbei ist, dass hier Schlussbilanzwerte erfasst werden zum 31.12. bzw. bei einem versetzten Wirtschaftsjahr zum Monatsletzten des Abschlussmonats. Diese werden dann mit dem Jahreswechsel als Eröffnungswerte übernommen. Das Einbuchen der Schlussbilanzwerte erfolgt auf Saldenvortragskonten. In allen Standardkontenrahmen finden Sie dafür mindestens drei Konten:

  • Saldenvorträge Sachkonten
  • Saldenvorträge Debitoren
  • Saldenvorträge Kreditoren
    Erfasst werden die Salden als Sachbuchung (SB),bei dem Vortrag der offenen Posten sind auch die Buchungsarten RE oder RA möglich. Die Erfassung der Salden / Belege erfolgt ohne Zuordnung zu den Steuersätzen, da die Steuer bereits bei der Erfassung des Originalbeleges ausgewertet und gemeldet wurde. Die Salden der Sachkonten werden in der Regel als Summe eingebucht. Lediglich Korrekturen, die sich im Rahmen des Jahresabschlusses ergeben, werden dann noch erfasst. Alle Buchungen im Zusammenhang mit dem Eröffnungswert sind auf das Saldenvortragskonto zu erfassen. Bei der Übernahme der offenen Posten bestehen zwei Möglichkeiten:
    a) Einbuchung als Summe pro Personenkonto
  • der Saldo des Personenkontos wird in Summe eingebucht
  • damit erscheint ein offener Posten über den Gesamtsaldo
  • bei Zahlungen / Stornierungen / Gutschriften müssen einzelne Gegenbuchungen erfolgen
  • die entstehenden offenen Posten sind manuell mit dem Saldenvortrag zu verrechnen
  • der Verweis, für welchen Beleg innerhalb des Gesambetrages die Zahlung gilt kann nur über den  
      Buchungstext erfolgen
  • eine direkte Verknüpfung offener Posten / Ausgleich ist nicht möglich
     
    b) Einbuchung der einzelnen Belege
  • die Belege werden einzeln eingebucht und ergeben in Summe den zu übernehmenden Saldo   
      des Kontos
  • es entstehen einzelne offene Posten
  • bei Zahlungen / Stornierungen / Gutschriften können direkt die einzelnen Belege angesprochen und  
      ausgeglichen bzw. verrechnet werden
  • die Verbindung offener Posten / Ausgleichssatz ist immer nachvollziehbar
     
    Da bei der Erfassung der Salden keine Zuordnung zur Steuer erfolgt, kann beim Erstellen von Zahlungssätzen mit Skonto auch keine Steuerkorrektur erfolgen. Der Zahlbetrag ist als Teilzahlung einzugeben, der Skontobetrag bleibt als Rest - OP stehen und muss manuell gegen dass entsprechende Skonto - Konto ausgebucht werden. Die manuelle Ausbuchung erfolgt als Sachbuchung. Der Rest - OP und die Sachbuchung sind dann auszuziffern.
     
    Beispiel:
    Einbuchung offene Posten:
    Konto 70010 Kreditor1       Saldo 1.000 EUR
    Erfassung von drei Einzelbelegen in Höhe von 300 EUR 450 EUR und 250 EUR zum 31.12.2007
    RE       9990 SV Kreditoren     an     70010      300,00
    RE       9990 SV Kreditoren     an     70010      450,00
    RE       9990 SV Kreditoren     an     70010      250,00
    Zwei Rechnungen werden 01/2008 komplett bezahlt, die Rechnung über 300,00 EUR  soll mit 3% Skonto ausgeglichen werden.
    ZA       70010                         an      1360 Geldtransit           291,00   (Zahlbetrag über <F2> erfasst)
    ZA       70010                         an      1360 Geldtransit           450,00   (Zahlung mit <F5> erfasst)
    ZA       70010                         an      1360 Geldtransit           250,00   (Zahlung mit <F5> erfasst)
     
    Bei der ersten Rechnung bleiben 9,00 EUR als Rest- OP stehen. Der Skontobetrag ist als Sachbuchung im Januar 2008 einzubuchen.
    SB      70010                         an        3735 Lieferantenskonto 19%   9,00
    Bei dieser Buchung entsteht automatisch ein Nettosatz und ein Steuersatz:
    SB      70010                         an        3735    7,56
                                                           an       1776    1,54
     
    Es entsteht ein negativer OP über 9,00 EUR der mit dem Rest - OP ausgeziffert werden kann. Das ausziffern erfolgt im Dialog offene Posten über den Button .
     
    Der Gewinn / Verlust des Geschäftsjahres wird in Summe auf das Konto Gewinn vor Verwendung eingebucht. Sind alle Salden erfasst muss die Summe der Salden der Vortragskonten Null sein. Es ist zur Kontrolle eine Summen- und Saldenliste und eine Bilanz zum 31.12. zu drucken und nochmals mit dem Altsystem abzustimmen. Sind die Übernahmewerte abgeglichen, sind die Listen zur Dokumentation der Datenübernahme abzulegen und der Buchungszeitraum ist zu schließen.
     
      Hinweise:
      Solange die Saldenvortragskonten nicht in Summe Null ergeben, besteht immer eine Differenz   
      zwischen der Aktivseite und der Passivseite der Bilanz.
     
    ABC der Geschäftsvorfälle mit Bezug zur Umsatzsteuervoranmeldung

    Geschäftsvorfall

    Beschreibung

    Anzahlungen

    sind im Zeitpunkt der Vereinnahmung zu versteuern und dem jeweiligen Umsatz zuzuordnen.

    Auslagerungsumsätze

    sind einzutragen in Zeile 64.

    Differenzbesteuerung

    Umsatz = 100/119 aus Verkaufspreis - Einkaufspreis, einzutragen in Zeilen 27 - 29.

    Einfuhrumsatzsteuer

    Grundsätzlich ist die Einfuhrumsatzsteuer nur abzugsfähig, wenn sie auch entrichtet wurde. Die Einfuhrumsatzsteuer kann in Zeile 57 / Feld 62 eingetragen werden.

    Entnahme von Gegenständen

    sind zu versteuern zum Entnahmezeitpunkt, einzutragen in Zeilen 27 - 29

    Verkaufserlöse

    sind zu versteuern, wenn der Leistungsempfänger die Verfügungsvollmacht über den zu liefernden Gegenstand erlangt, einzutragen in Zeilen 27 - 29. Darunter fallen auch auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen (Webseite - Pflege, Internet - Dienste).

    Erlöse aus Dienst- und Werkleistungen

    sind nach Vollendung zu versteuern, einzutragen in Zeilen 27 - 29

    Erlöse in Fremdwährungen

    sind umzurechnen nach den monatlichen Durchschnittskursen zum Zeitpunkt der Lieferung und dann dem jeweiligen Umsatz zuzuordnen.

    Ermäßigt besteuerte Umsätze

    Verkauf bestimmter Lebensmittel, Viehaufzucht, und -haltung, Zahntechnikerumsätze, bestimmte Zahnarztleistungen, Umsätze der Theater, Schwimmbäder, ÖPNV, einzutragen in Zeile 28

    Exporte in das Gemeinschaftsgebiet (EU - Länder)
    => meldepflichtig in der    
         zusammenfassenden
         Meldung an das
         statistische Bundesamt

    sind nur steuerfrei, wenn der Abnehmer eine USt - ID besitzt, einzutragen in Zeile 21
    Eine Sondervorschrift gilt hier für die Lieferung neuer(Stern) Fahrzeuge an Empfänger in der EU ohne USt - ID sind in Zeile 22 bzw. 38 einzutragen
    (Stern) neu = maximal 6 Monate nach Erstzulassung oder unter 6.000 km

    Exporte in Drittländer

    sind nur steuerfrei mit Ausfuhrbescheinigung, einzutragen in Zeile 24

    Fahrzeugimport aus der EU

    Wurde ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug aus der EU erworben, liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor und es fällt sog. Erwerbsumsatzsteuer an. Ist der Verkäufer Unternehmer mit einer USt - ID ist der Einkaufspreis in Zeile 35 Feld 89 einzutragen.
    Handelt es sich um ein neues Fahrzeug und der Verkäufer hat keine USt - ID gehört der Einkaufspreis in Zeile 38 Feld 94, die darauf entfallende Umsatzsteuer in Zeile 38 Feld 96.
    Die abzugsfähige Vorsteuer wird in Zeile 56 Feld 61 geltend gemacht.

    Forderungsabtretung

    Das Entgelt ist zu berichtigen, wenn der Abtretungsempfänger Überzahlungen erhält, sind diese dem jeweiligen Umsatz zuzuordnen.

    Forderungsausfall

    Umsatzberichtigung bei Uneinbringlichkeit bzw. feststehender Insolvenzquote, der endgültige Ausfall ist vom jeweiligen Umsatz abzusetzen

    Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

    Der erste Abnehmer trägt seinen Umsatz in Zeile 40 Feld 42 ein, wenn die Steuerschuld gem. §25b UStG auf den letzten Abnehmer übertragen wurde. Der letzte Abnehmer trägt die auf den steuerpflichtigen Umsatzentfallende Umsatzsteuer in Zeile 64 / Feld 69 ein.
    Die damit zusammenhängende Vorsteuer ist in Zeile 55 / Feld 66 einzutragen.

    innergemeinschaftlicher Erwerb

    Werden Waren aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet bezogen, fällt die sog. Erwerbsumsatzsteuer an, sofern die Waren von einem Untermnehmer stammen. Dieser Umsatz ist im Monat der Rechnungserstellung, spätestens einen Monat nach Lieferung zu versteueren. Einzutragen sind die Erwerbe in die Zeilen 33 - 38 Felder 91 - 94. Die entsprechenden abzugsfähigen Vorsteuern sind in Zeile 56 Feld 61 einzutragen.

    Kleinunternehmer

    Rest- und Anfangsbestände bei Wechsel der Besteuerungsart / -form für Kleinunternehmer Regelversteuerer Zeile 52

    Leistungsempfänger als Steuerschuldner
     
    a) bis d) § 13 b UStG
    e) § 3g UStG

    In folgenden Fällen muss der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer für den Leistenden einbehalten und abführen:
    a) erhaltene Werklieferungen und sonstige Leistungen,  
        umsatzsteuerpflichtig beim Abnehmer, wenn   
        Auftragnehmer im Ausland ansässig, einzutragen in
        Zeile 48 Felder 52 und 53
    b) Erwerb von Grundstücken, einzutragen in Zeile 49
        Felder 73 und 74
    c) Erwerb von sicherungsübereigneten Gegenständen,    
        einzutragen in Zeile 49 Felder 73 und 74
    d) Bauleistungen, mit Ausnahme von Planungs- und
        Überwachungsleistungen, wenn der
        Leistungsempfänger auch Leistungen aus diesem
        Katalog ausführt, einzutragen in Zeile 50 Felder 84   
        und 85
    e) Gas- und Elektrizitätslieferungen eines im Ausland
        ansässigen Unternehmens, einzutragen in Zeile 48
        Felder 52 und 53
    Der leistende deutsche Unternehmer (Grundstückslieferer, ausführendes Bauunternehmen), bei dem keine Umsatzsteuer anfällt, muss die bei ihm steuerfreien Umsätze in Zeile 41 Feld 60 angeben.

    Miet- und Pachterlöse

    zu versteuern im Teilleistungsintervall, einzutragen in Zeilen 27 - 29

    Nicht steuerbare Umsätze

    Beförderungs- oder Versendungslieferungen ins übrige Gemeinschaftsgebiet, einzutragen in Zeile 42

    Nutzungsüberlassung an Personal

    Umsatz = Gegenleistung, mindestens die entstandenen Kosten, bei KFZ - Überlassung ohne Fahrtenbuch monatlich 1% des Nettolistenpreises, einzutragen in Zeilen 27 - 29

    Privatnutzung

    Umsatz = mindestens entstandene Ausgaben, einzutragen in Zeilen 27 - 29

    Schlussrechnung

    zu versteuern ist die gesamte Schlussrechnung, abzüglich der geleisteten Abschläge, einzutragen in Zeilen 27 - 29
    Bitte beachten Sie bei Umsatzsteuererhöhungen, dass die Leistung dem Steuersatz unterliegt, der bei Vollendung der Leistung gilt, sofern keine abgrenzbaren Teilleistungen vereinbart waren.

    Skonti, Boni, Preisminderungen

    Umsatzkürzung im Monat der Zahlung, Skonto bzw. Gutschrift vom jeweiligen Umsatz abrechnen
    Bitte beachten Sie bei Umsatzsteuererhöhungen, es wird immer der Steuersatz bei der Korrektur angewendet, der für den Umsatz maßgebend war.

    Steuerfreie Umsätze

    sind zum Beispiel Vermietung von Wohnraum, Umsätze der Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Beförderung von Kranken und Verletzten, Kreditgewährung, Umsätze im Kulturbereich, Umsätze der Jugendherbergen usw., einzutragen in Zeilen 24 - 25

    Teilleistungen

    zu versteuern, wenn die jeweilige Teilleistung vollendet ist, einzutragen in Zeile 27 - 30

    Verkauf auf Probe

    zu versteuern nach Ablauf der dem Käufer eingeräumten Billigungsfrist, einzutragen Zeilen 27 - 29

    Verkäufe mit Rückgaberecht

    zu versteuern im Zeitpunkt der Lieferung, einzutragen in Zeilen 27 - 29

    Warenabgaben an das Personal

    Umsatz = Gegenleistung, mindestens Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten, einzutragen in Zeilen 27 - 29

    Wertberichtigungen

    bei drohenden Forderungsausfällen ist keine Umsatzberichtigung im Sinne der Umsatzsteuer zulässig

     
       
    Rechnungsabgrenzung
    Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG ist die Rechnungsabgrenzung auf sog. transitorische Posten beschränkt, d. h. es kommen grundsätzlich nur Ausgaben und Einnahmen in Betracht, die vor dem Abschlussstichtag angefallen, aber erst der Zeit nach dem Abschlussstichttag zuzurechnen sind. Bei Ausgaben oder Einnahmen nach dem Bilanzstichtag, die Aufwand oder Ertrag für einen Zeitraum vor diesem Tag darstellen, handelt es sich um sog. antizipative Posten, die als Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) nur in den Fällen des § 5 Abs. 5 Satz 2 EStG ausgewiesen werden dürfen. Soweit sich aus den Geschäftsvorfällen bereits Forderungen oder Verbindlichkeiten ergeben haben, sind sie als solche zu bilanzieren.
    Nach den Bestimmungen des Einkommenssteuerrecht sind als Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen:
  • auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit   
      nach diesem Tag darstellen (Aktive Rechnungsabgrenzungsposten)
  • auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit
      nach diesem Tag darstellen (Passive Rechnungsabgrenzung)
  • auf der Aktivseite als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchssteuern, soweit sie auf am
      Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens entfallen
  • auf der Aktivseite als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf am Abschlussstichtag auszuweisende
      Anzahlungen
     
    Weiterhin wird durch die Vorschrift des § 4d Abs. 2 Satz 3 EStG die Bildung einer aktiven Rechnungsabgrenzung für bestimmte Teile der Zuwendung an Unterstützungskassen ermöglicht.
     
    Das gesetzliche Bestimmtheitsgebot => "für eine bestimmte Zeit" setzt einen Zeitraum voraus, der sich rechnerisch ermitteln lässt. Die bestimmte Zeit muss also kalendermäßig festgelegt oder mathematisch ableitbar sein. Eine vage Schätzung des Zeitraums genügt nicht.
    Rechnungsabgrenzungsposten sind nicht zwangsläufig im Wirtschaftsjahr nach der Vereinnahmung bzw. Verausgabung aufzulösen. Geht die "bestimmte Zeit" nach dem Bilanzstichtag über ein Jahr hinaus, wird der Rechnungsabgrenzungsposten zeitanteilig aufgelöst, wie zum Beispiel Erbbauzinsen.
     
    Erfassung im Programm:
    Erfassung der Rechnung über ein Zeitungsabonnement von 09/2007 bis 08/2008 über 120 EUR
    RE   Zeitungen    4940    112,15      
                      Vorsteuer    1575        7,85            an         Kreditor    70010
    Die Buchung erfolgt mit dem Steuerschlüssel 7 %. Die Abgrenzungsbuchung betrifft nur den Nettowert, die Steuer ist nicht Bestandteil der Abgrenzung.
     
    Buchung der Abgrenzung 4 Monate 2007 = 37,38 EUR   / 8 Monate 2008  = 74,77 EUR
    SB   ARA            0980     74,77             an        Zeitungen   4940
              
    Auflösung im Folgejahr
    SB  Zeitungen      4940     74,77             an        ARA  0980
     
    Die Rechnung wird 2007 eingebucht und die Vorsteuer abgerechnet. Zum 31.12. erfolgt die Abgrenzungsbuchung über den Aufwand für Zeitungen / Zeitschriften über den Teil der aufwandsseitig nach 2008 gehört. Im Jahr 2008 wird der Rechnungsabgrenzungsposten wieder aufgelöst und als Aufwand eingestellt.
     

     
    Hinweis:
    Erfassen Sie die Buchungen im Programm, wird bei der Buchungsart RE zuerst der Kreditor erfasst. Die Automatikbuchungsart steuert die Reihenfolge der Eingabe. Die Abgrenzungsbuchung kann im Programm auch als SH - Buchung erfolgen, dann zuerst das betreffende Aufwandskonto erfassen, da bei dieser Buchungsart das Habenkonto als erstes Konto erfasst wird.
    (siehe auch Buchungarten unter Buchungsstapel - Buchungserfassung)
     
    Kontenblatt 2007 - Konto 4940

     
    Kontenblatt 2008 Konto 4940

     
    Hinweis:
    Grenzen Sie Erlöse ab, beachten Sie bitte bei der Erfassung folgendes. Soll der Saldo des Kontos multipliziert mit dem entsprechenden Steuersatz den Steuerbetrag des Kontos ergeben, dann muss die Abgrenzungsbuchung über ein separates Konto erfolgen und darf nicht über das Original Erlöskonto erfolgen.
     
     
    Innergemeinschaftliche Lieferung
    Als innergemeinschaftliche Lieferung wird ein besonderer Ausnahmetatbestand des Umsatzsteuerrechts bezeichnet, nach dem eine grenzüberschreitende Lieferung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft von der Umsatzsteuer im Staat des Lieferanten steuerfrei gestellt wird.
    Die innergemeinschaftliche Lieferung führt aus der Sicht des Erwerbers immer zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb.
    Voraussetzungen für innergemeinschaftliche Lieferungen:
  • Es handelt sich um eine Lieferung / Werklieferung in das Gemeinschaftsgebiet, dabei ist der Abnehmer
      ein Unternehmer der den Gegenstand für dein Unternehmen kauft.
  • Der Abnehmer kann die Ware selbst abholen oder von einem Beauftragten abholen lassen. Der
      Gegenstand der Lieferung kann vor der Beförderung oder Versendung von Beauftragten bearbeitet oder
      verarbeitet worden sein.
  • Diese Lieferungen sind in Deutschland steuerfrei, wenn diese im Land des Abnehmers
      umsatzsteuerpflichtig sind.
     
    Die Rechnung über diese Lieferungen werden ohne Umsatzsteuer erstellt und es muss keine USt an das Finanzamt abgeführt werden. Zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen an eine Rechnung lt. § 14 Abs. 4 UStG muss auf der Rechnung die eigene USt - ID, die USt - ID des Kunden und der Hinweis auf Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung angegeben werden.
     
    Im Programm ist für diese Umsätze ein extra Steuerschlüssel anzulegen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist es sinnvoll den Steuerschlüsse aus dem Buchstaben "E" und einer laufenden Nummer zusammen zu setzen, damit Sie sofort erkennen, dass es sich hierbei um Geschäfte im Gemeinschaftsgebiet handelt.  Dieser Steuerschlüssel erhält die Zuordnung zum Formular in der Spalte Steuer - ID Bemessung = 41.

     
    Der Steuerschlüssel ist in den betreffenden Erlöskonten, den Rabattkonten und den Skontokonten zu hinterlegen. Beachten Sie bitte dabei, das Erlöskonten in Bezug auf die Steuer eindeutig sind, dass heißt ein Erlöskonto kann immer nur mit einem Steuerschlüssel bebucht werden.
     

     

     
    Über die Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG werden die Umsätze neben der Angabe in der Umsatzsteuervoranmeldung an das statistische Bundesamt quartalsweise gemeldet. Es erfolgt intern zwischen beiden Institutionen ein Abgleich, ob die gemeldeten Werte übereinstimmen.
     

     
    Programmtechnisch fließt in die Umsatzsteuervoranmeldung alles ein, was mit der Zuordnung zur Zeile 41 gebucht wurde. Zusätzlich dazu muss zur Aktivierung für die zusammenfassende Meldung im Personenkonto (Debitor) die USt - ID hinterlegt sein. Sie erhalten bei der Berechnung der USt - Voranmeldung über den Monatsabschluss einen Fehlerhinweis, wenn Buchungen mit dem betreffenden Steuerschlüssel erfasst wurden, im Personenkonto aber keine USt - ID hinterlegt ist. Beachten Sie bitte, dass Sie dem Finanzamt die Steuer schulden, falls der Kunde sich durch falsche Angaben die Steuerfreiheit erschlichen hat. Sie müssen Ihrer Prüfungs- und Nachweispflicht nachkommen. Sie sind verpflichtet eine USt - ID eines neuen Kunden auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen. Diese Prüfung können Sie im Internet unter www.bzst.bund.de vereinfacht vornehmen. Eine vereinfachte Anfrage erfüllt nicht ihre Prüfungs- und Nachweispflicht, hier ist ein qualifizierte Anfrage erforderlich. Bei einer qualifizierten Anfrage erhalten Sie eine Antwort per Post.
     
    Innergemeinschaftlicher Erwerb
    Der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt ist eine eigenständiger Steuertatbestand. Der innergemeinschaftliche Erwerb teilt sich in zwei Hauptbestandteile:
  • innergemeinschaftlicher Erwerb lt. § 1a UStG (alle gegenstände außer Fahrzeuge)
  • innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge lt. § 1b UStG
    Dem innergemeinschaftlichen Erwerb liegt das Prinzip der Bestimmungslandbesteuerung zugrunde. Darum geht dem innergemeinschaftlichen Erwerb in der Regel eine im Lieferstaat steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung voraus. Eine Lieferung aus einem anderen EU - Mitgliedsstaat an den Abnehmer im Inland unterliegt dann der Erwerbsbesteuerung, wenn die Lieferung durch einen Unternehmer im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit gegen Entgelt ausgeführt wurde. Dabei darf der Lieferer kein Kleinunternehmer sein. Der Abnehmer ist verpflichtet, dies zu prüfen. Bei dem Abnehmer = Erwerber muss es sich ebenfalls um einen Unternehmer handeln und der Gegenstand muss für das Unternehmen erworben werden. Als Unternehmer in diesem Sinne gelten alle umsatzsteuerlichen Unternehmer. Der Erwerber zahlt also für seinen Einkauf / Erwerb Umsatzsteuer und kann gleichzeitig die Vorsteuer geltend machen. Daher entsteht aus diesem Geschäft keine wirtschaftliche Belastung für den Erwerber. Beachten Sie bitte die besonderen Vorschriften beim Erwerb neuer Fahrzeuge.
     
    Im Programm wird der innergemeinschaftliche Erwerb buchungstechnisch wie folgt abgebildet:

     

     
    Das Personenkonto wird mit dem Rechnungsbetrag belastet. Zusätzlich dazu entsteht eine Buchung Vorsteuer an Umsatzsteuer. Der offene Posten wird von dieser Teilbuchung nicht berührt. Damit diese Buchung Vorsteuer an Umsatzsteuer entstehen kann, muss in der Steuertabelle ein spezieller Steuerschlüssel für den innergemeinschaftlichen Erwerb angelegt werden. Es muss für beide Steuerarten der Steuerschlüssel angelegt werden. Der Steuerschlüssel für die Vorsteuer erhält eine Folge - ID, aufgrund der das Programm erkennt, das zusätzlich zur Vorsteuer auch Umsatzsteuer berechnet werden muss. Um diesen Steuerschlüssel eindeutig zu erkennen, ist es sinnvoll den Schlüssel aus dem Buchstaben "E" und einer laufenden Nummer zu bilden. Hierbei handelt es sich um eine Empfehlung, ausschlaggebend für die Art der Steuerverbuchung ist die Folge - ID in dem Vorsteuersatz.
     

     
    Sollten Sie Fragen zur Anlage eines solchen Steuerschlüssels haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Service in Verbindung.
     
     
    § 13b UStG - Leistungsempfänger als Steuerschuldner
    Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts schulden nach § 13b UStG als Leistungsempfänger die Steuer für bestimmte Steuerpflichtige Umsätze. Folgende Lieferungen und Leistungen sind davon betroffen:
  • Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers
  • Lieferung von Gas und Elektrizität eines im Ausland ansässigen Unternehmers unter den Bedingungen
      des § 3g UStG
  • Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer
      außerhalb des Insolvenzverfahrens
  • Umsätze, die unter das GrEStG fallen, insbesondere Lieferungen von Grundstücken
  • Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung   
      oder Beseitigung von Bauwerken dienen (ohne Planungs- und Überwachungsleistungen), wenn der
      Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der selbst solche Bauleistungen erbringt.
  • Einzutragen sind die Umsätze und die darauf entfallende Steuer in die Zeilen 48 - 50 der
      Umsatzsteuervoranmeldung
     
    Der Vorsteuerabzug entspricht der vom Leistungsempfänger geschuldeten Steuer. Dieser ist einzutragen in Zeile 58 der Umsatzsteuervoranmeldung.
     
    Im Programm erfolgt die Verarbeitung ähnlich wie beim innergemeinschaftlichen Erwerb. Auch hier muss bei der Rechnung auf den Rechnungsbetrag Umsatzsteuer gerechnet werden und gleichzeitig kann Vorsteuer gezogen werden. Zur Realisierung dieser Buchung ist ein neuer Steuerschlüssel anzulegen. Sinnvoll ist auch hier, den Schlüssel so zu gestalten, dass man sofort erkennt, worum es sich handelt. Vorschlag wäre deshalb "B" und eine laufende Nummer. Es ist ein Vorsteuer und ein Umsatzsteuerschlüssel anzulegen und in den Satz der Vorsteuer gehört eine Folge - ID.
     

     
    Wird die Buchung erfasst, wählen Sie beim Aufwandskonto / Bestandskonto den Steuerschlüssel "B3" aus.

     
    Auf dem Kreditor wird der Rechnungsbetrag verbucht. Zusätzlich entsteht eine Buchung Umsatzsteuer an Vorsteuer. Der offene Posten wird von diesem zweiten Teil der Buchung nicht berührt.
     

     
    Im Anhang finden Sie eine Tabelle mit Leistungen, welche als Bauleistung nach dem Gesetz gewertet werden.
     
     
    Vorsteuer im Folgemonat abziehbar
    Ein Leistungsempfänger kann die in einer Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer nach der Rechtssprechung des BFH und der Verwaltungsauffassung geltend machen, sobald die Leistung ausgeführt und die Rechnung beim Leistungsempfänger eingegangen ist. Wenn, wie im Geschäftsleben üblich, zunächst eine Leistung erbracht und erst danach darüber eine Rechnung mit gesondertem USt – Ausweis zugestellt wird, ist der Vorsteuerabzug zu dem Zeitpunkt zulässig, an dem beide Voraussetzungen erstmals vorliegen. Somit ist der Vorsteuerabzug in dem Voranmeldezeitraum vorzunehmen, in dem die Rechnung beim Leistungsempfänger tatsächlich eingeht. Auf das Rechnungsdatum oder die Bezahlung kommt es nicht an.
    Anlage eines Kontos, auf dem die Vorsteuer bis zur Verarbeitung auf dem Formular geparkt" werden kann:

     
    Anlegen eines Steuerschlüssels pro Steuersatz für die Vorsteuer, welche erst im folgenden Voranmeldungszeitraum geltend gemacht werden kann:

    Steuerart V
    Steuer 81
    Betrag 19,0
    Bezeichnung Vorsteuer im Folgemonat abziehbar
    Von Periode
    Bis Periode
    USt – ID Bemessung
    USt – ID Steuer
    Steuerkonto 1547
    Skonto – Konto 3730
    St. ID 220
    Folge - ID
    Steuergruppe
    Wichtig: keine Zuordnung zum Formular und Steuerschlüssel = 81
     
    Werden Rechnungen mit dem Steuerschlüssel 81 erfasst, wird die Vorsteuer berechnet und auf das im Steuerschlüssel hinterlegte Konto gebucht. Mit dem Speichern des Buchungssatzes erfolgt gleichzeitig eine Umbuchung im Folgemonat auf das korrekte Vorsteuerkonto, welches in der Voranmeldung berücksichtigt wird.
    Beispiel:
    Rechnungseingang am 05.01. für eine Leistung, die am 28.12. erbracht wurde. Erst am 05.01. liegen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vor, die Vorsteuer kann erst mit dem Veranlagungszeitraum Januar erklärt werden.
    RE Kreditor 60016 im Haben an Konto 4500 im Soll 580,00  =>  Konto 4500 mit Steuerschlüssel 81 => damit zum Buchungsdatum 28.12. kein Vorsteuerabzug in der Voranmeldung.
    Mit der Betätigung des Buttons wird ein Eingabefenster eingeblendet, dass die automatische Steuerumbuchung auslöst. Sie können hier noch eingreifen und beispielsweise das Buchungsdatum oder den Buchungstext ändern.

     
    Nach Bestätigung des Buttons wird automatisch eine formularwirksame Umbuchung der Vorsteuer erzeugt. Damit wird im Januar das Konto Vorsteuer - 1576 mit dem Betrag belastet, das Konto Vorsteuer im Folgemonat abziehbar – 1547 wird entlastet und ist (ohne weiter Buchungen) im Januar auf 0 saldiert.

     
    In der USt – Voranmeldung werden im Dezember die Vorsteuern nicht geltend gemacht, diese werden mit der Voranmeldung für Januar erklärt.
     
     
    Konsolidierung
    Die Mandantengruppe wird zur Zusammenfassung von einzelnen Mandanten verwendet. Diese Konsolidierung kann für Auswertungszwecke und / oder für die Steuermeldung erfolgen. Dazu müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
    Für die Konsolidierung in der Steueranmeldung müssen die Steuernummern der zu konsolidierenden Mandanten sowie die Eintragungen unter Buchungsstammdaten => Firma => Registerkarte Elektronische Meldung => Adressdaten, Teilnehmernummer, Steuerberater identisch sein. Gleichfalls übereinstimmen müssen die Daten unter Buchungsstammdaten => Firma => Registerkarte Finanzamt. Die Berechnung und das Versenden der konsolidierten Umsatzsteuervoranmeldung kann aus jedem Mandanten der Mandantengruppe erfolgen.
     
    Beim Druck von Auswertungen sollte intern ein "Hauptmandant" definiert werden. Dabei handelt es sich nicht um eine programmseitige Definition, sondern um eine organisatorische Festlegung. Aus diesem heraus muss der Druck der Listen erfolgen. In diesem Mandanten müssen alle Stammdaten wie Konten und Bilanzpositionen vorhanden sein und die Konten müssen identische Eigenschaften haben. Fehlen Konten bzw. die Konten haben unterschiedliche Eigenschaften kommt es zu rechnerischen Fehlern bei der Erstellung der Bilanz. Bitte prüfen Sie unbedingt vor dem Ausdruck die Konten und deren Eigenschaften in den einzelnen Mandanten.
    Bei der Arbeit mit Mandantengruppen ist eine organisatorische Richtlinie zum anlegen von Stammdaten unbedingt erforderlich. Alle Konten und Bilanzpositionen die in den einzelnen Mandanten neu angelegt werden, müssen im Hauptmandanten ebenfalls angelegt werden, mit identischen Eigenschaften. Verzichtet man auf die Festlegung eines Hauptmandanten und möchte aus jedem beliebigen Mandanten der Mandantengruppe heraus drucken, müssen in allen Mandanten der Mandantengruppe identische Stammdaten vorhanden sein und es müssen alle Konten in allen Mandanten angelegt werden, auch wenn sie in den einzelnen Mandanten nicht verwendet werden. An einer programmseitigen Umsetzung dieser Organisationsregeln wird derzeit gearbeitet.
    Folgende Listen können pro Mandantengruppe ausgewertet werden:
  • Summen - und Saldenliste Sachkonten
  • Listen im Druckverzeichnis Bilanz
  • Listen im Druckverzeichnis Gewinn- und Verlustrechnung
  • Listen im Verzeichnis Steuerliste (teilweise)
     
    Weitere Auswertungen zur Konsolidierung sind derzeit nicht vorhanden und auch nicht vorgesehen. Eine Konsolidierung im kostenrechnerischen Bereich für KST - Auswertung, Kontengruppenauswertung, Budgetplanung, Umlagenrechnung ist nicht im Leistungsumfang enthalten
     
     
     
     
     
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