Zum Ende der Metadaten springen
Zum Anfang der Metadaten

Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

« Vorherige Version anzeigen Version 9 Aktuelle »

zurück zu: Tarife

Altersteilzeit ist ein Modell, bei dem ein älterer Arbeitnehmer (55. Lebensjahr +) für die verbleibende Zeit bis zur Rente seine Arbeitszeit halbiert.

Der Zeitraum der Reduzierung muss mindestens 3 Jahre betragen. Ab 2010 wird die Altersteilzeit nicht mehr durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.




Name des Wiederbesetzers / AuszubildendenEingabe des Namen; Eingabe ab 2010 entfallen
AntragsdatumDatum der Antragsstellung; Eingabe ab 2010 entfallen
KundennummerKundennummer beim Arbeitsamt; Eingabe ab 2010 entfallen
Datum Altersteilzeit-BeginnDatum Beginn der Altersteilzeit
Beantragtes RegelentgeltRegelentgelt für die Erstattung; Eingabe ab 2010 entfallen
Blockzeitmodell: FreistellungsbeginnDatum Beginn der Freistellungsphase
Blockzeitmodell: ErstattungsbeginnDatum Beginn der Erstattungsphase; Eingabe ab 2010 entfallen
Blockzeitmodell: Erstattung in ArbeitsphaseSetzen des Schalters für die Erstattung; Eingabe ab 2010 entfallen


Zusatzversorgung

ZVK-pflichtigDieser Schalter aktiviert die Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zur Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes.
ZVK-Arbeitnehmer-Nr.Eingabe der ZVK-Nr. des Arbeitnehmers
EintrittEingabe des Beginn-Datums der ZVK-Mitgliedschaft des Arbeitnehmers. Fehlt der Eintrag in diesem Feld, wird für den Arbeitnehmer keine ZVK-Meldung erzeugt.


Freiwillige Versicherung in Zusatzversorgung

Ausschluss Erwerbsminderungsrisiko
Ausschluss Hinterbliebenenversorgung

weiter zu: Versorgungsbezugempfänger

  • Keine Stichwörter