Regelungen:
Das Beschäftigungsverbot ist im Muterschutzgesetz (MuSchG) in den §§ 3 - 8 geregelt. In weiteren Dokumenten mit Ausführungsbestimmungen und auf Basis von Gerichtsurteilen wurden die Regelungen für Beschäftigungsverbote weiter entwickelt. Im Wesentlichen wird zwischen totalen und partiellen Beschäftigungsverboten unterschieden. Das (totale) Beschäftigungsverbot erlaubt ab dem Zeitpunkt der Bescheinigung durch einen Arzt oder eine Hebamme keine Beschäftgiung der werdenen Mutter mehr bis zum Ende der Mutterschutzfrist. Das partielle Beschäftgungsverbot unterscheidet Einschränkungen nach Art der Aufgaben und nach zeitlicher Dauer. Es kann auch eine Mischform der Einschränkungen festgelegt werden.
Gleichzeitig mit einem Bedschäftigungsverbot kann auch der Krankheitsfall mit Lohnfortzahlung aufteten. In diesem Fall hat die Ausfallzeit wegen Krankheit Vorrang vor dem Bedschäftigungsverbot.
Darstellung von Beschäftigungsverboten in HUP Comet PA:
(Totale) Beschäftigungsverbote werden in den Bewegungsdaten auf der Seite der Unterbrechungen oder im Kalender mit der Fehlzeit 174 eingetragen.
Zeilich eingeschränkte partielle Beschäftigungsverbote werden ebenso mit der Fehlzeit 174 erfasst. Hierbei ist aber zu beachten, dass die Erfassung in den permanenten Bezügen pro Abrechnungsmonat unter Anagbe der freigestellten Stunden erfolgen muss. Wenn das Beschäftigungsverbot zu Beginn oder am Ende nicht für den kompletten Abrechnungsmonat gilt, muss zusätzlich der für den Abrechnungsmponat gültige Zeitraum mit der Fehlzeit 1741 in den permanenenten Bezügen mit Betrag = -1 eingegeben werden.
Wenn ein partielles Beschäftigungsverbot durch eine geringer bezahlte Tätigkeit dargestellt wird, ist die Einrichtrung genau so durchzuführen, wei im zeitlich eingeschränkten Beschäftigungsverbot. Zusätzlich wird in der Fehlzeit 1741 das ausgefallene Bruttoengelt gegenüber der normalen Beschäftigung im Betrag erfasst.
Beispiele auf Grndlage des Arb eitszeitmodells "Arbeitstage" = Wochentage Montag bs Freitag:
- (Totales) Beschäftigungsverbot vom 10.07. bis 20.9.
Eingabe der Fehlzeit 174 in den Unterbrechungen vom 10.7. bis 20.9. - partielles Beschäftigungsverbot vom 10.7. bis 20.9. mit halber Arbeitszeit bei 40 Stundenwoche
Eingabe der Fehlzeit 174 in den festen Bezügen:
Juli: 21 Arbeitstage, davon ab 10.7. 15 Arbeitstage mit eingeschränktem Beschäftigungsverbot, Eingabe: 15 x 4 = 60 freigestellte Stunden
August: 23 Arbeitstage mit eingeschränktem Beschäftigungsverbot, Eingabe: 23 x 4 = 96 freigestellte Stunden
Septemer: 22 Arbeitstage, davon bis 20.9. 14 Arbeitstage mit eingeschränktem Beschäftigungsverbot, Eingabe 14 x 4 = 56 freigestellte Stunden
- partielles Beschäftigungsverbot vom 10.7. bis 20.9. mit halber Arbeitszeit bei 40 Stundenwoche und Lohnfortzahlung vom 10.8. bis 20.8.
Fortführung Beispiel 2, die Erfassung im August ist zu ändern:
Vom 1. bis 9. August und vom 21. bis 31. August ist das eingeschränkte Beschäftigungsverbot für 15 Arbeitstage zu beachten, Eingabe 15 x 4 = 60 freigestellte Stunden
Vom 10. bis 20. August wird Lohnfortzahlung mit Fehlzeit 170 erfasst. - partielles Beschäftigungsverbot vom 10.7. bis 20.9. mit 500,-- reduziertem Entgelt pro Monat.
Eingabe der Fehlzeit 1741 in den festen Bezügen zum Ausgleich der Bruttobezüge:
Juli: 21 Arbeitstage, davon ab 10.7. 15 Arbeitstage mit reduziertem Entgelt, Eingabe 500 x 15 / 21 = 357,14 Euro Bruttoausgleichsbetrag
August: 23 Arbeitstage mit rediziertem Entgelt, Eingabe 500,-- Euro Bruttoausgleichsbetrag
September: 22 Arbeitstage, davon bis 20.9. 14 Arbeitstage mit reduziertem Entgelt, Eingabe 500 x 14 / 21 = 333,33 Euro Bruttoausgleichsbetrag - partielles Beschäftigungsverbot vom 10.7. bis 20.9 mit 500,-- reduziertem Entgelt pro Monat und Lohnfortzahlung vom10.8. bis 20.8.
Fortführung Beispiel 4, die Erfassung im August ist zu ändern:
Der Bruttoausgleichsbetrag ist unverändert mit 500,-- im Fall von festen Monatsbezüghen zu erfassen.
Hinweis: Abhängig von der Berechnung der Lohnfortzahlungsbeträge kann auch ein individueller Rechenweg notwendig sein.
Vom 10. bis 20.August wird die Lohnfortzahlung mit Fehlzeit 170 erfasst.