Kennzeichnungsfelder | Setzen der Schalters für den Berufsgenossenschaftsnachweis und ABM |
Altersteilzeit | |
bis 30.06.2004 | Beginn der Altersteilzeit bis 30.06.2004 Vorschrift für die Verarbeitung der Lohnart hinsichtlich der Altersteilzeit. Für jede Nutzerlohnart legen Sie fest:
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ab 01.07.2004 | Beginn der Altersteilzeit ab 01.07.2004 Vorschrift für die Verarbeitung der Lohnart hinsichtlich der Altersteilzeit. Für jede Nutzerlohnart legen Sie fest:
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Lohnfortzahlung-Erstattung | Es ist anzugeben, wie die Lohnart in die Lohnfortzahlung eingebunden ist. Die Einstellung "5: SV-Tg. Gekürzter Monatslohn, anteilm. LFZ" ist in Lohnarten vorzunehmen, die nach SV-Tagen gekürzt gezahlt werden und deshalb anteilmäßig erstattungsfähige Lohnfortzahlungsbestandteile enthalten. |
Freibeträge für Pfändungen | Freibeträge für Schuld-Pfändung |
. Beispiel:
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