LA Sonstiges

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Kennzeichnungsfelder

Setzen der Schalters für den Berufsgenossenschaftsnachweis und ABM

Altersteilzeit

bis 30.06.2004

Beginn der Altersteilzeit bis 30.06.2004

Vorschrift für die Verarbeitung der Lohnart hinsichtlich der Altersteilzeit. Für jede Nutzerlohnart legen Sie fest:

  • 0 keine Altersteilzeit-Aufstockung
  • 1 Altersteilzeit-Aufstockung
  • 2 Mehrarbeit
  • 3 Altersteilzeit-Netto, beitragsfrei
  • 4 RV-Aufstockung, lfd. Entgelt
  • 5 RV-Aufstockung, Einmal-Entgelt

ab 01.07.2004

Beginn der Altersteilzeit ab 01.07.2004

Vorschrift für die Verarbeitung der Lohnart hinsichtlich der Altersteilzeit. Für jede Nutzerlohnart legen Sie fest:

  • 0 Kein Regelarbeitsentgelt
  • 1 Regelarbeitsentgelt, gekürzt
  • 2 Mehrarbeit
  • 3 Übergang von einer unregelmäßigen in eine regelmäßige Zulage
  • 4 Regelarbeitsentgelt, ungekürzt
  • 5 Regelarbeitsentgelt, fiktiv - kein Wertguthaben
  • 6 Regelarbeitsentgelt, fiktiv auch Wertguthaben

Lohnfortzahlung-Erstattung

Es ist anzugeben, wie die Lohnart in die Lohnfortzahlung eingebunden ist.

Die Einstellung "5: SV-Tg. Gekürzter Monatslohn, anteilmäßiger LFZ" ist in Lohnarten vorzunehmen, die nach SV-Tagen gekürzt gezahlt werden und deshalb anteilsmäßig erstattungsfähige Lohnfortzahlungsbestandteile enthalten.

Pfändungs-Freibeträge

Freibeträge für Schuld-Pfändung.  Beispiel:


Freibetrag absolut

Freibetrag prozentual

1. Voll pfändbare Bezüge Gehalt

0

0

2. Bezüge, 50% frei Mehrarbeitsvergütung

0

50

3. Pfändbar mit Freibetrag Weihnachtsgeld

500 €

0

4. Nicht pfändbare Bezüge Gefahrenzulage, VWL

0

100


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