...
Für die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und Unfallversicherung wurde eine Annahmestelle bei der DGUV (Deutsche Gesetzliche UnfallVersicherung) eingerichtet. Die Datenübermittlung erfolgt nach den für die Sozialversicherung festgelegten Regelungen durch den Einsatz einer systemgeprüften Lohnsoftware, einer Übertragungssoftware für die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und UV-Annahmestelle und der Verschlüsselung mit einem ITSG-Zertifikat.
Begriffe und grundlegende Informationen
Zur Unfallversicherung sind Unternehmer melde- und beitragspflichtig. Der Unternehmer ist eine organisatorische und rechtliche Einheit mit und ohne Arbeitnehmer.
Hinweis: Im Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung kann der Begriff des Unternehmers mit dem Begtriff des Arbeitgebers (AG) gleich gesetzt werden.
Begriffe bzgl. der Kommunikation zwischen AG und Berufsgenossenschaft:
- Die Betriebsnummer des lohnverantwortenden Beschätigungsbetriebs ist die Betriebsnummer des AG, bei Konzeren die Betriebsnummer der Zentrale.
- Die Betriebsnummer der die Abrechnung durchführenden Stelle beschreibt den Ort, an dem die Lohnunterlagen geführt werden. Das kann die AG-Betriebsnumer oder die Betriebsnummer des Steuerberaters sein. Es ist nicht die Betriebsnummer des Rechenzentrums eines Lohndienstrleisters.
- Die Betriebsnummer des UV-Trägers ist die Betriebsnummer der für den AG zuständigen Berufsgenossenschaft.
- Die Mitgiedsnummer des Unternehmens wird vom UV-Träger vergeben und dem AG schriftlich mitgeteilt.
- Die vorgenannten vier Informationen legen eine meldende Stelle für den elektronischen Lohnnachweis fest.
- Mehrere meldende Stellen eines AG werden durch eine laufende Nummer unterschieden. In der Praxis haben AG häufig mehrere meldende Stellen, weil die Geschäftsführung bei einem Lohndienstleister und die weiteren Beschäftigten im Haus abgerechnet werden. Es bestehen dann zwei meldende Stellen, die durch die laufende Nummer unterschieden werden.
...
- Im UV-Meldeverfahren werden die Meldungen für ein Kalenderjahr als Vorgang bezeichnet und durch eine eindeutige Vorgangs-ID gekennzeichnet.
- Der UV-Träger gibt dem AG den Beitragsmaßstab vor. Mit dem Beitragsmaßstab wird festgelegtlegt der UV-Träger fest, welche Informationen zur Beitragsberechnung im elektronischen Lohnachweis anzugeben sind.
- Beitragsmaßstab 1: Beitragsberechnung nach Entgelt
- Beitragsmaßstab 2: Beitragsberechnung nach Sollstunden
- Beitragsmaßstab 3: Beitragsberechnung nach der Anzahl der Beschäftigten
- Beitragsmaßstab Beitragsmaßstäbe 4 - 6: Sonderregelungen, es wird kein elektronischer Lohnnachweis erwartet.
Die Berechtigung zur elektornischen Kommunikation mit dem für das Unternehmen zuständigen UV-Träger wird durch eine PIN sichergestellt. Die PIN wurde allen Unternehmen schriftlich vom UV-Träger im Jahr 2016 zugesendet. Neue PIN müssen vom Unternehmen beim zuständigen UV-Träger beantragt werden.
...
Arbeitsschritte in Comet PA
Elektronischem Lohnnachweis in Comet PA
Der Gesetzgeber verlangt ab dem Jahr 2016 die elektronische Übermittlung der Lohnnachweise.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 99 bis 103 SGB IV (i. d. ab 01.01.2017 geltenden Fassung)
§ 28a Abs. 2a SGB IV
Gemeinsame Grundsätze § 103 SGB IV
Gemeinsame Grundsätze § 28b SGB IV
Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung (VB-LN
Zu diesem Zweck wird allen Unternehmen bis Ende November 2016 von ihren zuständigen UV-Trägern schriftlich eine PIN mitgeteilt.
Anmeldung zum elektronischem Lohnnachweis / Abruf der UV-Stammdaten
...