Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

Der Gesetzgeber verlangt ab dem Jahr 2016 die elektronische Übermittlung der Lohnnachweise an die Unfallversicherung. Die gesetzlichen Gurndlagen Grundlagen sind in §§ 99 bis 103 SGB IV (i. d. ab 01.01.2017 geltenden Fassung),  § 28a Abs. 2a SGB IV und der  Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung (VB-LN) festgelegt.

Für die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und Unfallversicherung wurde eine Annahmestelle bei der DGUV (Deutsche Gesetzliche UnfallVersicherungDeutsche Gesetzliche UnfallVersicherung) eingerichtet. Die Datenübermittlung erfolgt nach den für die Sozialversicherung festgelegten Regelungen durch den Einsatz einer systemgeprüften Lohnsoftware, einer Übertragungssoftware für die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und UV-Annahmestelle und der Verschlüsselung mit einem ITSG-Zertifikat.

...

  1. Die Betriebsnummer des lohnverantwortenden Beschätigungsbetriebs ist die Betriebsnummer des AG, bei Konzeren Konzernen die Betriebsnummer der Zentrale.
  2. Die Betriebsnummer der die Abrechnung durchführenden Stelle beschreibt den Ort, an dem die Lohnunterlagen geführt werden. Das kann die AG-Betriebsnumer oder die Betriebsnummer des Steuerberaters sein. Es ist nicht die Betriebsnummer des Rechenzentrums eines LohndienstrleistersLohndienstleisters.
  3. Die Betriebsnummer des UV-Trägers ist die Betriebsnummer der für den AG zuständigen Berufsgenossenschaft.
  4. Die Mitgiedsnummer des Unternehmens wird vom UV-Träger vergeben und dem AG schriftlich mitgeteilt.
  5. Die vorgenannten vier Informationen legen eine meldende Stelle für den elektronischen Lohnnachweis fest.
  6. Mehrere meldende Stellen eines AG werden durch eine laufende Nummer unterschieden. In der Praxis haben AG häufig mehrere meldende Stellen, weil die Geschäftsführung bei einem Lohndienstleister und die weiteren Beschäftigten im Haus abgerechnet werden. Es bestehen dann zwei meldende Stellen, die durch die laufende Nummer unterschieden werden.

...

  1. Im UV-Meldeverfahren werden die Meldungen für ein Kalenderjahr als Vorgang bezeichnet und durch eine eindeutige Vorgangs-ID gekennzeichnet.
  2. Der UV-Träger gibt dem AG den Beitragsmaßstab vor. Mit dem Beitragsmaßstab legt der UV-Träger fest, welche Informationen zur Beitragsberechnung im elektronischen Lohnachweis Lohnnachweis anzugeben sind.
    1. Beitragsmaßstab 1: Beitragsberechnung nach Entgelt
    2. Beitragsmaßstab 2: Beitragsberechnung nach Sollstunden
    3. Beitragsmaßstab 3: Beitragsberechnung nach der Anzahl der Beschäftigten
    4. Beitragsmaßstäbe 4 - 6: Sonderregelungen, es wird kein elektronischer Lohnnachweis erwartet.

Die Berechtigung zur elektornischen elektronischen Kommunikation mit dem für das Unternehmen zuständigen UV-Träger wird durch eine PIN sichergestellt. Die PIN wurde allen Unternehmen schriftlich vom UV-Träger im Jahr 2016 zugesendet. Neue PIN müssen vom Unternehmen beim zuständigen UV-Träger beantragt werden.


Prozeßschritte

Anforderung UV-Stammdaten

Stammdatendienst der UV

elektronischer Lohnnachweis

Arbeitsschritte in Comet PA

Anmeldung zum elektronischem Lohnnachweis / Abruf der UV-Stammdaten

Die Übermittlung der Lohnnachweise beginnt mit einer elektronischen Anmeldung, was gleichzeitig den Abruf der für das Unternehmen gültigen UV-Stammdaten (Gefahrtarife) bedeutet.

Mit der Öffnung dieses Verfahrens bei den Datenannahmestellen wird auch in Comet PA das Modul freigeschaltet.

Image Removed

Im Meldungs-Status erscheint eine rote Ampel für die neue Sektion „UV-Der (Melde-) Vorgang zur Abgabe des elektronischen Lohnachweises ist in den Meldungsstatus von HUP Comet PA integriert.

Image Added


Mit dem Programm UV-Stammdaten-Abruf / -Verarbeitung | Anmeldung Lohnnachweis“.

Über [Start] gelangt man den Stamm der Gefahrtarife auf die Seite [UV-Träger].

Hier ist die neue Tabelle der Vorgänge der UV-Stammdaten-Abrufe angesiedelt. Es ist erforderlich, dass ab 2016 für jedes Jahr ein Abruf ausgelöst wird, ab 2017 bereits vor der Rechnung im Januar. Über diesen Abruf erhält jede Firma die ihr von der Unfallversicherung zugeteilten Gefahrtarifstellen.

Beim erstmaligen Abruf ist in dieser Tabelle die PIN einzutragen, die das Unternehmen vom UV-Träger schriftlich bekommen hat. Die übrigen Felder der Tabelle (Firma, UV-Träger, Mitglieds-Nr., Nr., Jahr) werden bereits automatisch gefüllt.

Image Removed

Durch Betätigung der Taste [Starten Vorgang / Stammdaten-Abruf] wird eine Meldedatei für den Abruf generiert, die im SV-Daten-Versand versendet werden kann.

Image Removed

Nach einer Wartezeit von mindestens 15 Minuten können im SV-Daten-Eingang mittels der Status-Abfrage die Antworten eingelesen werden.

Image Removed

Der Eingang „UV-Vorgang OK“ signalisiert die fehlerfreie Registrierung des UV-Vorgangs zum Melden des Lohnnachweises (für 2016).

Der Eingang „UV-Stammdaten“ enthält die (für 2016) zugeteilten Gefahrtarifstellen. Diese Datei muss verarbeitet werden.

Image Removed

Anschließend können beide Dateneingänge quittiert werden.

Die eingelesenen Gefahrtarifstellen sind nun im Stamm der Gefahrtarife auf der Seite [UV-Träger] sichtbar.

Image Removed

Der Vorgang hat den Status „bestätigt“ erhalten. In der Tabelle „Gemeldete Gefahrtarifstellen“ sind die Gefahrtarifstellen aufgelistet, die der UV-Träger dem Unternehmen zugeteilt hat.

Diese Daten müssen nun in die eigenen Gefahrtarife übernommen werden. Dazu ist zunächst die Taste [Verarbeiten] zu betätigen.

Danach wird ein Protokoll angezeigt.Image Removed                                                                                                           

In diesem Protokoll wird angezeigt, dass die 2 vorhandenen Gefahrtariftstellen weiter gültig sind. Die bereits vorhandenen Gefahrtarife werden lediglich verlängert, weitere Aktivitäten sind nicht notwendig.

Image Removed

Im folgenden Beispiel werden 2 bestehende Gefahrtarifstellen beendet und zwei neue zugeteilt.

Image Removed

Hier müssen die Gefahrtarife manuell bearbeitet werden. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, auch die alten Gefahrtarife (im Beispiel „GTB“ und „GTS“) zu beendet und mit „GT4“ und „GT5“ fortzufahren. Hier wäre jeweils ein neuer Satz für „GTB“ und „GTS“ zu empfehlen, da dann den Beschäftigten nicht neue Gefahrtarife zugeordnet werden müssen.

Eine Firma verteilt auf mehrere Mandanten

Ist eine Firma auf mehrere Mandanten verteilt, ist es nicht zwingend erforderlich, den Lohnnachweis in einer einzigen konsolidierten Meldung abzugeben. Stattdessen kann für jeden Mandanten eine getrennte Meldung erstellt werden.

Wichtig: In diesem Fall dürfen die Abrufe der UV-Stammdaten / Anmeldungen zum elektronischen nicht zeitgleich in mehreren Mandanten sondern nur nacheinander erfolgen! Also: erst wenn vom ersten Mandanten die UV-Stammdaten eingelesen wurden, darf für den nächsten Mandanten der Abruf gestartet werden. In diesem Fall wird beim Einlesen die lfd. Nummer des Vorganges jeweils um eins hochgezählt.

UV-Stammdaten-Abruf / Anmeldung zum elektronischen Lohnnachweis ab 2017

Während der Abruf der UV-Stammdaten für das Jahr 2016 rückwirkend im Dezember erfolgt, müssen die Abrufe ab 2017 jeweils vor der Januar-Rechnung jedes Jahres durchgeführt werden. Dazu ist jedes Jahr ein neuer Vorgang im Gefahrtarifstamm zu erstellen.

Wichtig: Bei den UV-Stammdaten-Abrufen in den Folgejahren ist die einmal zugeteilte lfd. Nr. aus erstmaligen Anmeldung stets wieder zu verwenden!

Mehrere UV-Träger in einer Firma

Sind innerhalb einer Firma mehrere UV-Träger zuständig, ist der UV-Stammdaten-Abruf / Anmeldung zum elektronischen Lohnnachweis für jeden UV-Träger separat erforderlich.

Wichtig: Die lfd. Nr. der Vorgänge beginnt dann für jeden UV-Träger mit 1!

Stornieren einer Anmeldung

Wurde ein UV-Stammdaten-Abruf / Anmeldung zum elektronischen Lohnnachweis versehentlich oder fehlerhaft durchgeführt, kann er mittels der Taste [Stornierung] zurückgenommen werden.

Generierung und Versand LohnnachweiseLohnachweis werden vom AG die UV-Stammdaten angefordert und die Rückmeldung des UV-Trägers verarbeitet. Mit dem Programm Elektronischer Lohnnachweis wird der Lohnnachweis für den UV-Träger erstellt.

Der elektronische Lohnachweis erfordert pro Kalenderjahr drei Prozeßschritte:

  1. Vor der Abrechnung Januar erstellt der AG die Anforderung der UV-Stammdaten. Für den erstmaligen UV-Stamdatenabruf werden die Betriebsnummer des UV-Trägers, die Mitgliedsnummer des AG und die PIN in HUP Comet PA im Programm Gefahrentarife auf dem Arbeitsblatt UV-Träger erfasst. Ausserdem sind die Betriebsnummer der abrechnenden Stelle und die Betriebsnummer des lohnverantwortenden Stelle einzutrasgen. In den Folgejahren werden diese Informationen aus dem Vorjahr übernommen.

    Image Added

    Mit dem Button Starten Vorgang / Stammdatenabruf wird die Anforderung der UV-Stammdaten erstellt und über den SV-Daten-Ausgang an den UV-Träger versendet.

  2. Der UV-Träger liefert im Stammdatendienst der UV die UV-Stammdaten zurück. Die Anwort des UV-Trägers wird in den SV-Daten-Eingang eingestellt und verarbeitet. Danach werden die UV-Stammdaten im Programm Gefahrentarife angezeigt. Mit dem Button Verarbeiten werden die Informationen übernommen und aktivieren damit den Vorgang für das Abrechnungsjahr.
    Irrtümlich erstellte Stammdatenabrufe werden mit dem Button Stornierung zurückgenommen.

  3. elektronischer Lohnnachweis


Image Added



Bei der Rein-Rechnung wird für den vorher angelegten Vorgang ein Lohnnachweis erzeugt.

...