Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.

...

Auf dem Arbeitsblatt Sozialversicherung werden die SV-rechtlichen Einstellungen der Mitarbeiter erfasst. Hierbei werden umfangreiche Plausibilitätskontrollen angewendetdurchgeführt, damit in den Meldeverfahren zur SV korrekte Daten abgegeben werden.

...

DEÜV-Personengruppe

Die Personengruppe ist eine Pflichteingabe. Die Personengruppen mit führender Ziffer von 1 bis 8 sind durch das vorgeschriebene Schlüsselverzeichnis im DEÜV-Verfahren festgelegt. Die Personengruppen mit führender Ziffer 9 sind von uns zur Darstellung von SV-freien Personen festgelegt worden. Beachten Sie bitte insbesondere die Personengruppe 907 für Versorgungsbezieher (Betriebsrentenr). 

Siehe auch DEÜV-Personengruppen

Kasse/Einzugsstelle

Die Krankenkasse ist für alle zur SV beitrags- und meldepflichtigen Personen eine Pflichteingabe. In der Auswahl werden die Nummern und Namen aus dem Krankenkassenstamm angezeigt. Bitte beachten Sie bei der Zuordnung der Krankenkasse zum Mitarbeiter noch folgende Punkte:

Für gesetzlich und freiwillig Krankenversicherte ist die Krankenkasse einzutragen, die für den Mitarbeiter die Krankenversicherung durchführt.

Für privat Krankenversicherte ist die Krankenkasse einzustellen, die für den Mitarbeiter zuletzt die gesetzliche oder freiwillige Krankenversicherung durchgeführt hat. Für den Fall, dass der Mitarbeiter nie gesetzlich oder freiwillig krankenversichert war, kann der Arbeitgeber eine Krankenkasse bestimmen. Hier ist aber eine Rücksprache mit dem Mitarbeiter sinnvoll, damit die Krankenkasse zugeordnet werden kann, die bei einem möglichen Vorarbeitgeber schon zugeordnet war.

Für kurzfristig oder geringfügig Beschäftigte, d.h. Personengruppen 109 und 110, ist die Minijobzentrale einzutragen. Die Minijobzentrale wird automatisch mit der Krankenkassennummer 900 eingestellt.

Beitragsgruppenschlüssel

Der Beitragsgruppenschlüssel ist für SV beitrags- und meldepflichtige Personen eine Pflichteingabe. Die Einstellungen sind in der Reihenfolge Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einzutragen. Für den jeweiligen SV-Zweig werden die Optionen in der Auswahl angezeigt.

Die besonderen Regelungen zur Pflegeversicherung in Sachsen werden durch die Festlegung des Bundeslandes im Fimenstamm oder im Abrechnungskreis des Mitarbeiters erkannt.

Siehe auch: Beitragsgruppenschlüssel

...

KV-Kennzeichen

Mit dem KV-Kennzeichen werden weitere Einstellungen zur Beitragsberechnung und Auszahlung von Beiträgen zur KV und PV festgelegt. In Kombination mit dem KV-Schlüssel (= erste Position im Beitragsgruppenschlüssel) werden Plausibilitätskontrollen durchgeführt. Nach der Eingabe des KV-Schlüssels wird das KV-Kennzeichen vorbelegt. Sie haben die Möglichkeit die Einstellung durch einen Eintrag aus der Auswahlliste im Rahmen der Plausibilitätskontrollen zu verändern.

Freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Arbeitnehmer, haben das Wahlrecht, die Beiträge selbst an die Krankenkassen zu überweisen oder die Überweisungen als Firmenzahler durchführen zulassen. In speziellen Abrechnungssituationen kann aber auch die Krankenkasse die Zahlungsweise vorschreiben. Dies gilt insbesondere für Zeiten der Kurzarbeit oder im Insolvenzfall.

RentenschlüsselDer Rentenschlüssel ist eine Pflichteingabe für den Rentenstatus des Arbeitnehmers. Er wird aus der Auswahlliste übernommen. siehe Rentenschlüssel
Bemessung freiw. KV/PV-Beitrag

Hier bestimmen Sie die Basis zur Berechnung der Beiträge zur freiwilligen KV und PV aus der Auswahlliste. Der Standardfall ist die Einstellung B = Beitragsbemessungsgrenze. Falls der freiwillig Versicherte die Jahresarbeitsentgeltgrenze nur durch Einmalzahlungen überschreitet, tragen Sie E = Entgelt ein. Im Sonderfall der Abrechnung von Kurzarbeitergeld kann der Mitarbeiter nach §232a SGB V die Beitragsherabsetzung bei seiner Krankenkasse beantragen. Dann sind die fiktiven Entgelte zu 80 % beitragspflichtig. In diesem Fall tragen Sie K = Betragsherabsetzung ein.

Elternfreibetrag PV ab

Seit dem 01.01.2005 wird für kinderlose Mitglieder in der sozialen Pflegeversicherung, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, ein Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 % der Bemessungsgrundlage erhoben. In dieses Feld tragen Sie den Beginn der Elterneigenschaft des Mitarbeiters ein. Für Abrechnungen ab diesem Datum wird der Beitragszuschlag für Kinderlsoe nicht mehr erhoben.

Es gibt keine Plausibilitätsprüfung gegen das Geburtsdatum des ältesten Kindes. Wenn der Mitarbeiter Ihnen in geeigneter Weise seine Elterneigneschaft nachweist, kann auch ein vom Geburtsdatum des Kindes abweichendes Datum eingetragen werden. Die Elterneigenschaft wird dadurch festgelegt, dass dieses Datum gefüllt ist, der tatsächliche Termin ist nicht maßgebend. Beispiel: Bei Neueintritten und Bereitstellung der Steuermerkmale im ELStAM-Verfahren mit Kinderfreibetrag kann das Eintrittsdatum des Mitarbeiters hier eingetragen werden.

Status-KZ für Fam.angeh./Gesellsch.Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH bzw. mitarbeitenden Ehegatten, Lebenspartnern oder Abkömmlingen ist für das SV-Meldeverfahren das zutreffende Kennzeichen aus der Auswahlliste einzutragen. Diese Information löst bei der Sozialversicherung über die Anmeldung im DEÜV-Verfahren ein Statusfeststellungsverfahren aus. Abhängig vom Ergebnis der Statusfeststellung ist der Arbeitnehmer als SV-freie oder SV-pflichtige Person einzustellen.
Renten-Beginn

Für Mitarbeiter, die die Alteresrente beantragt haben, fordert die Deutsche Rentenversicherung im DEÜV-Verfahren auf Wunsch des Mitarbeiters eine gesonderte Meldung mit Grund 57 ein. Diese Meldung muss die Abrechnungszeiträume bis einschließlich des viertletzten Monats vor dem Rentenbeginn umfassen. Durch die Eingabe des Rentenbeginns lösen Sie die Erstellung der gesonderten Meldung aus. Die Meldung wird ebenso durch eine Eingabe als permanenter Bezug ausgelöst.

EU-Ausländer: Erste Beschäftigung in DeutschlandBei EU-Ausländern ist dieses Feld zu markieren, wenn es sich um die erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland handelt.

...