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Der Insolvenzverwalter gibt i.d.R. vor, welche Meldungen an die Sozialverischrung uud Finnazverwaltung und Finazverwaltung abzugeben sind.

Die freiwillig krankenversicherten Mitarbeiter sind als Selbstzahler einzustellen. Dazu ist die Beitragsgruppe von 9111 in 0110 und das KV-Kennzeichen von 2 oder 3 in 4 oder 5 zuändern. Weiter sind die betroffenen Mitarbeiter zu informeiren, dass sie die Beiträge zur KV ud PV an die Krankenkassen abführen müssen.

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