Insolvenz



Die Aufgaben und Arbeitsschritte zur Durchführung der Abrechnung in einer Insolvenz wird an einem Beispiel dargestellt. Beispiel: Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens: 01.03.2019

 Insolvenzgeld-Zeitraum: 01.12.2018 – 28.02.2019 (3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens)

1.      Abrechnung des Insolvenzgeld-Zeitraumes

Der Insolvenzgeld-Zeitraum wird zunächst nach den vorhandenen Einstellungen für alle Mitarbeiter abgerechnet, damit die SV-rechtlichen Informationen für den Zeitraum dokumentiert sind. Im zweiten Schritt werden alle Abrechnungen rückwirkend durch eine Korrekturabrechnung ab Beginn des Insolvenzgeld-Zeitraumes berichtigt, damit die Besonderheiten aus der Insolvenz beachtet werden. Es sind dann folgende Schritte auszuführen:


1.1. Vorbereitung der Abrechnung im Insolvenzgeld-Zeitraum

Der Insolvenzverwalter gibt i.d.R. vor, welche Meldungen an die Sozialversicherung und Finanzverwaltung abzugeben sind.

Die freiwillig krankenversicherten Mitarbeiter sind als Selbstzahler einzustellen. Dazu ist die Beitragsgruppe von 9111 in 0110 und das KV-Kennzeichen von 2 oder 3 in 4 oder 5 zu ändern. Weiter sind die betroffenen Mitarbeiter zu informieren, dass sie die Beiträge zur KV und PV an die Krankenkassen abführen müssen.

Lohn- und Gehaltsbestandteile sind nach Vorgabe des Insolventverwalters nicht mehr abzurechnen. Beispiele: VWL-Verträge, betriebliche Altersvorsorge usw.


1.2. Rechnung 12/2018 – 2/2019 normal abrechnen

Die Abgabe von Meldungen an die SV und Finanzverwaltung erfolgt nach Vorgabe des Insolvenzverwalters. Insbesondere sind die Vorgaben zu Beitragsnachweisen und LSt-Anmeldungen zu beachten.

2.      Abrechnung im Insolvenzverfahren

2.1.   Admin-Control-Center
InsolvenzAbr: „Insolvenz-Abrechnung und –Meldung“ EIN (erlaubt die Austrittsgründe „W“ und „F“) 

2.2.   Nach der Rein-Rechnung 2/2019

Austrittsdatum der AN auf  28.02.2019 setzen
Austrittsgrund
o   „W: Weiterbeschäftigung nach Insolvenz“  für AN mit Weiterbeschäftigung in neuem Mandanten mit bisherige BNR (Abmeldung GD 33)
o   „B: Beschäftigungs-Ende“ auch für AN mit Weiterbeschäftigung in neuem Mandanten mit neuer BNR (Abmeldung GD 30)
o   „F: Freigestellt nach Insolvenz“ (Abmeldung GD 71)

Für die Erfassung dieser Vorgaben wurde im Firmenstamm die Seite Schließung ergänzt:

Eingabe des Insolvenzgeld-Zeitraumes

Globaler Bezug FZ1891 „Insolvenzgeld-Zeitraum“ 01.12.2018 – 28.02.2019
Beispiel für den globalen Bezug mit FZ 1891


Hinweis:

Ist der Insolvenzzeitraum über den Jahreswechsel, dann ist zwingend ein weiterer Schalter notwendig.
FZ597 mit Wert -1 A gültig ab 01.12.2018.


Rückrechnung für alle Arbeitnehmer in 3/2019  nach 12/2018
Automatische Ermittlung vom SV-Brutto und Insolvenzgeld und Erstellen der Abmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen.


3.      Neuer Mandant für weiterbeschäftigte AN

3.1.   Mit bisheriger BNR

-          Firmenstamm: Systemstart auf 01.03.2019 setzen

-          Eintrittsdatum im Personalstamm unverändert lassen

-          Anmeldung GD13

-          Normale Abrechnung und Meldungen


3.2.   Mit neuer BNR

-          Eintrittsdatum im Personalstamm auf 01.03.2019 setzen

-          Anmeldung GD10

-          Normale Abrechnung und Meldungen


4.      Neuer Mandant für freigestellte AN

4.1.   Admin-Control-Center

-          InsolvenzAbr: „Insolvenz-Abrechnung und –Meldung“ EIN

(erlaubt den Firmenstamm-Schalter „InsoFrstAb“)


4.2.   Firmenstamm: [Parameter] [Schalter]

-          Schalter „Insolvenz-Freistellungs-Abrechnung“ EIN


4.3.   Abrechnung

-          Kein Entgelt, nur SV-Brutto nach dem arbeitsrechtlich zustehendem laufenden Entgelt

-          LA995: „Insolvenz mit Freistellung ohne Entgelt“ verhindert eine Auszahlung

-          Bei Austritt mit Grund „B: Beschäftigungs-Ende“ Generierung einer Abmeldung GD72

-          Bei Freistellung über den Jahreswechsel Generierung einer Jahresmeldung GD70