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Der Insolvenzverwalter gibt i.d.R. vor, welche Meldungen an die Sozialverischrung und Finazverwaltung Finanzverwaltung abzugeben sind.

Die freiwillig krankenversicherten Mitarbeiter sind als Selbstzahler einzustellen. Dazu ist die Beitragsgruppe von 9111 in 0110 und das KV-Kennzeichen von 2 oder 3 in 4 oder 5 zuändern. Weiter sind die betroffenen Mitarbeiter zu informeiren, dass sie die Beiträge zur KV ud PV an die Krankenkassen abführen müssen.

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Die Abgabe von Meldungen an die SV und Finnazverwaltung Finanzverwaltung erfolgt nach Vorgabe des Insolvenzverwalters. Insbesondere soind die Vorgaben zu Beitragsnachweisen und LSt-Anmeldungen zu beachten.

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