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In diesem Dialog können werden manuelle Ergänzungen der elektronischen  Lohnsteueranmeldung erfasst. Es werden .

Eine solche Ergänzung ist dann erforderlich, wenn  Zahlen einfließen müssen, die nicht mit dem Programm ermittelt wurden, (z.B. wenn der Geschäftsführer extern beim Steuerberater gerechnet wurde), die Lohnsteuer aber mit auf der Anmeldung der Firma enthalten sein muss.

Für jeden Monat kann ein Satz erfasst werden, der nach der elektronischen Meldung nicht mehr verändert oder gelöscht werden darfdie Beträg eergänzt, die nicht in COMET PA abgerechnet werdeen, aber mit der Lohnsteueranmeldung an die Finanzverwaltung zu melden sind. Eine Ergänzung ist für jeden Abrechnungsmonat möglich. Häufig werden Ergänzngen im Janaur oder Dezember erfasst.

Beispiele für Ergänzungen:

  • Zu den Steuern aus COMET PA werden die Steuerbeträge der Geschäftsführung ergänzut, weil die Geschäftsführung bei einem Steuerberater abgerechnet wird.
  • Pauschale Steuern für Geschenke an Geschäftsfreunde.
  • Besteuerung der Kosten von Firmenveranstaltungen, wenn die gesetzlichen Freigrenzen überschritten werden.
  • Nachforderungen aus Lohnsteueraussenprüfungen

Die erfassten Ergänzungsbeträge und die in COMET PA abgerechneten Steuerbeträge werden auf der LSt-Anmeldung summiert. Die Ergänzngsbeträge werden nicht an die Finanzbuchhaltung übergeben, d.h. sie müssen manuell in der Finanzbuchhaltung gebucht werden.

Über die Tastenkombination [Strg][D] kann der Inhalt der Tabelle gedruckt werden.


Die möglichen Angaben sind:

  •  Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
  •  Einzugsermächtigung wird ausnahmsweise widerrufen
  •  Verrechnung des Erstattungsbetrages erwünscht
  •  Lohnsteuer
  •  Pauschale Lohnsteuer (ohne § 37 EStG)
  •  Pauschale Lohnsteuer nach § 37 EStG
  •  Solidaritätszuschlag
  •  Pauschale Kirchensteuer
  •  Evangelische Kirchensteuer
  •  Römisch/Katholische Kirchensteuer

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