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Versorgungsbezug | Eingabe des lfd. Versorgungsbezuges |
KV-/PV-Pflicht | Einstellung zur Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung( * ) |
Mehrfachbezug | Einstellung für die Berücksichtigung der Versorgungsbezügen bei weiteren Zahlstellen |
Veränderungsmeldung erforderlich | Vorgabe aus dem elektronischen Meldeverfahren für Zahlstellen |
VB-Max | Vorgabe aus dem elektronischen Meldeverfahren für Zahlstellen |
Automatische Anpassung VB-Max | Der Betrag wird automatisch bei Änderung der Beitragsbemessungsgrenze zur KV angepasst |
( * ) Im ZAV wird die KV-/PV-Pficht von der zuständigen Krankenkasse an die Zahlstelle gemeldet. Zugelassene Werte sind
1 = keine Abführung
2 = KV und PV Abführung
3 = KV Abführung
Die Einstellung 0: entsprechend KV-Kennz. gilt für Altfälle vor Einführung des ZAV.
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