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Die Einstellungen über Höhe und Verbeitragung von Versorgungsbezügen werden auf der Seite Versorgungs-Bezüge im Perosnalstamm dargestellt und verwaltet.
Für eine Person können zwei Versorgungsbezüge verwaltet werden. Das allgemeine Anwendungsbeispiel für den zweiten Versorgungsbezug ist die Abrechung des Versorgungsbezug vom verstorbenen Ehepartner.
Allgemeine Informationen zur Abrechnung und Meldung von Versorgungsbezügen sind im Dokument Versorgungsbezüge beschrieben.
Versorgungsbezug | Eingabe des lfd. Versorgungsbezuges |
KV-/PV-Pflicht | Einstellung zur Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung( * ) |
Mehrfachbezug | Einstellung für die Berücksichtigung der Versorgungsbezügen bei weiteren Zahlstellen |
Veränderungsmeldung erforderlich | Vorgabe aus dem elektronischen Meldeverfahren für Zahlstellen |
VB-Max | Vorgabe aus dem elektronischen Meldeverfahren für Zahlstellen |
Automatische Anpassung VB-Max | Der Betrag wird automatisch bei Änderung der Beitragsbemessungsgrenze zur KV angepasst |
( * ) Im ZAV wird die KV-/PV-Pficht von der zuständigen Krankenkasse an die Zahlstelle gemeldet. Zugelassene Werte sind
1 = keine Abführung
2 = KV und PV Abführung
3 = KV Abführung
Die Einstellung 0: entsprechend KV-Kennz. gilt für Altfälle vor Einführung des ZAV.
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