Für die Erfassung der ausgefallenen Stunden und der Arbeitsunterbrechungen wegen Kurzarbeit stehen folgende Fehlzeiten zur Verfügung:
- FZ 557 – Kurzarbeit mit Qualifizierung Qualifizierung summiert die Werte LA5571 und LA5572 (ab 01.03.2020)
- FZ 5571 – Kurzarbeit 100 % SV-Erstattung ( ab 01.03.2020)
- FZ 5572 – Kurzarbeit 100 % SV-Erstattung und LFZ (ab 01.03.2020)
- FZ 558 – Feiertag Kurzarbeit
- FZ 559 – Krankengeld KUG
- FZ 560 – Kurzarbeitergeld Kurzarbeitergeld (bis 29.02.2020)
- FZ 561 – Kurzarbeit -> Krankheit (Lohnfortzahlung)
- FZ 5610 – Nettolohnausgleich bei KUG (automatisch oder Vorgabe Betrag)
- FZ 5611 – Satz Nettolohnausgleich bei KUG
Lohnarten für Fehlzeiten bei KUG mit Erstattung der SV Beiträge (Zeiträume ab 01.03.2020)
KUG-Tage mit 0-Arbeitsstunden im Kalender oder in den Unterbrechungen zur Fehlzeit 5571.
KUG-Stunden für die Tage mit teilweiser Arbeitsleistung in den Bewegungen zur Fehlzeit 5571.
- KUG-Tage mit 0-Arbeitsstunden und AU-Bescheinigungen und LFZ mit Fehlzeit 5572 in den Unterbrechungen.
- KUG-Tage mit teilweiser Arbeitsleistung und AU-Bescheinigungen und LFZ mit Fehlzeit 170 in den Unterbrechungen
und KUG-Stunden mit Fehlzeit 5572 in den Bewegungen. Zum Ausgleich werden die KUG-Stunden auch mit Fehlzeit 170 im Minus erfasst. - KUG-Tage mit AU-Bescheinigungen nach Ende der LFZ mit Fehlzeit 182
Achtung:
Anpassung im Personalstamm bei Lohnfortzahlung für Gehaltsempfängern mit KUG notwendig! Bei Ihnen muss im Personalstamm unter unter /Entgelt/ Lohnfortzahlung = S: Stunden mit Entgelt eingetragen werden!
KUG mit Lohnfortzahlung und weiteren Sonderfällen
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