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Beispiel: Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens: 01.03.2019

 Insolvenzgeld-Zeitraum: 01.12.2018 – 28.02.2019 (3 Monate vor der Insolvenz)

1.      Abrechnung des Insolvenzgeld-Zeitraumes

Der Insolvenzgeld-Zeitraum wird zunächst nach den vorhandenen Einstellungen für alle Mitarbeiter abgerechnet, damit die SV-rechtlichen Informationen für den Zeitraum dokumentiert sind. Im zweiten Schritt werden alle Abrechnungen rückwirkend durch eine Korrekturabrechnung ab Beginn des Insolvenzgeld-Zeitraumes berichtigt, damit die Besonderheiten aus der Insolvenz beachtet werden. Es sind dann folghende Schritte auszuführen:


1.1.   Rechnung 12/2018 – 2/2019 „normal“ normal abrechnen
1.2.   Admin-Control-Center
-          InsolvenzAbr: „Insolvenz-Abrechnung und –Meldung“ EIN
(erlaubt die Austrittsgründe „W“ und „F“) 

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o   „F: Freigestellt nach Insolvenz“ (Abmeldung GD 71)

Für die Erfassung dieser Vorgaben wurde im Firmenstamm die Seite Schließung ergänzt:

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-          Eingabe des Insolvenzgeld-Zeitraumes

Globaler Bezug FZ1891 „Insolvenzgeld-Zeitraum“ 01.12.2018 – 28.02.2019

Beispiel für den globalen Bezug mit FZ 1891

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-          Rückrechnung in 3/2019 für alle AN nach 12/2018

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