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Sonderfall: Fusion von 2 Krankenkassen
Bei einer Fusion von 2 Krankenkassen wird die Betriebsnummer einer der beiden Kassen zu einem Stichtag (Monatsende) ungültig. Sie werden von der Krankenkasse darüber schriftlich informiert.
Im Programm wird für diese Krankenkasse das Ende-Datum zum Stichtag eingetragen, nach dem Stichtag wird auf der Fehlerliste "schwerer Fehler - Krankenkasse Nr. xx nicht mehr gültig" darauf hingewiesen. Im Krankenkassenstamm erfolgt ein Eintrag, welche Krankenkasse als Folgekrankenkasse zu verwenden ist. Die Nummer dieser Krankenkasse ist für die AN dann im Personalstamm zu hinterlegen. Haben Sie die Folgekrankenkasse noch nicht in Ihrem Krankenkassenstamm , müssen Sie diese vor der Änderung im Personalstamm neu anlegen.
Für die Änderung im Personalstamm
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