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In den Spalten KV, RV, AV und PV und in den Zeilen SV-Tage und Brutto sind die Vorjahreswerte einzutragen, wenn

  • ein Systemwechsel (ProgammwechselProgrammwechsel) vom 1. Januar bis 31. März erfolgt ist und
  • in den Monaten Januar bis März Einmalzahlungen geleistet werden und
  • der Mitarbeiter die anteilge Jahresbemessungsgreenze anteilige Jahresbemessungsgrenze im aktuellen Jahr mit der Einmalzahlung überschreitet und
  • der Mitarbeiter die Jahresbemessungsgrenze im Vorjahr nicht überschritten hat.

In den Spalten KV, RV, AV und PV und in den Zeilen SV-Tage und Brutto sind die aufgelaufenen Jahreswerte bis zum Systemwechsel einzutragen, wenn

  • ein Systemwechsel (ProgammwechselProgrammwechsel) vom 1. April bis 31. Dezember erfolgt ist und
  • in den Monaten April bis Dezember Einmalzahlungen geleistet werden und
  • der Mitarbeiter die anteilige Jahresbemessungsgrenze im aktuellen Jahr ab dem Systemwechsel überschreitet.

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