Bitte beachten Sie: aufgrund der aktuellen Situation werden sich hier ggf. noch Änderungen ergeben.
Aktueller Stand: 20.03.2020
Kurzarbeitergeld wird von der Agentur für Arbeit bei Ausfall von Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten gezahlt.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zahlung durch die Arbeitsagentur werden bei Krisensituationen angepasst
und sind den aktuellen Veröffentlichungen zu entnehmen.
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