Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
Am 23. Oktober 2000 hat die Finanzverwaltung im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes eine Änderung der Abgabenordnung beschlossen. Diese Vorschrift gilt seit dem 1. Januar 2002 für alle Unternehmen. Damit erhalten die Finanzämter im Rahmen einer Betriebsprüfung Zugriff auf alle Datenverarbeitungssysteme.
...
Beim unmittelbaren und mittelbaren Datenzugriff ist die maschinelle Auswertbarkeit in Form des Nur-Lesezugriffs sicherzustellen. Im Falle eines Systemwechsels ist es erforderlich, die ursprüngliche Hard- und Software vorzuhalten, wenn die maschinelle Auswertbarkeit für die vor dem Systemwechsel aber nach dem 31.12.2001 archivierten Daten durch das neue oder ein anderes System nicht gewährleistet ist. Bei einer Datenträgerüberlassung finden die GDPdU vollumfänglich Anwendung.
Vor dem 01.01.2002 archivierte Daten:
...
Diese Regelung gilt nicht für die Lesbarmachung, die für die gesamte Aufbewahrungsfrist sichergestellt sein muss!
Welche Zugriffsarten gibt es?
...
Z3 - Datenträgerüberlassung (Prüfer nimmt Daten auf nicht veränderbarem Datenträger zur Prüfung mit)
Bedienung:
Um Ihre Daten aus dem Lohnprogramm zu exportieren wählen Sie zuerst das Jahr und die Datenabgrenzung aus.
...