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Die Aufgaben und Arbeitsschritte zur Durchührung Durchführung der Abrechnung in einer Insolvenz wird an einem Beispiel dargestellt. Beispiel: Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens: 01.03.2019
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Der Insolvenzgeld-Zeitraum wird zunächst nach den vorhandenen Einstellungen für alle Mitarbeiter abgerechnet, damit die SV-rechtlichen Informationen für den Zeitraum dokumentiert sind. Im zweiten Schritt werden alle Abrechnungen rückwirkend durch eine Korrekturabrechnung ab Beginn des Insolvenzgeld-Zeitraumes berichtigt, damit die Besonderheiten aus der Insolvenz beachtet werden. Es sind dann folghende folgende Schritte auszuführen:
1.1. Vorbereitung der Abrechnung im Insolvenzgeld-Zeitraum
Der Insolvenzverwalter gibt i.d.R. vor, welche Meldungen an die Sozialverischrung Sozialversicherung und Finanzverwaltung abzugeben sind.
Die freiwillig krankenversicherten Mitarbeiter sind als Selbstzahler einzustellen. Dazu ist die Beitragsgruppe von 9111 in 0110 und das KV-Kennzeichen von 2 oder 3 in 4 oder 5 zuändernzu ändern. Weiter sind die betroffenen Mitarbeiter zu informeireninformieren, dass sie die Beiträge zur KV ud und PV an die Krankenkassen abführen müssen.
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Die Abgabe von Meldungen an die SV und Finanzverwaltung erfolgt nach Vorgabe des Insolvenzverwalters. Insbesondere soind sind die Vorgaben zu Beitragsnachweisen und LSt-Anmeldungen zu beachten.
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Rückrechnung für alle Arbeitnehmer in 3/2019 nach 12/2018
Automatische Ermittlung vom SV-Brutto und Insolvenzgeld und Erstellen der Abmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen.
3. Neuer Mandant für weiterbeschäftigte AN
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- Normale Abrechnung und Meldungen
3.2. Mit neuer BNR
- Eintrittsdatum im Personalstamm auf 01.03.2019 setzen
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- Normale Abrechnung und Meldungen
4. Neuer Mandant für freigestellte AN
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- Schalter „Insolvenz-Freistellungs-Abrechnung“ EIN
4.3. Abrechnung
- Kein Entgelt, nur SV-Brutto nach dem arbeitsrechtlich zustehendem laufenden Entgelt
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