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Hinweis: Ab Oktober 2020 müssen die Versorgungsbezüge der gesetzlich versicherten Versorgungsbezieher im Personalstamm verwaltet werden. Die Erfassung und Verwaltung der Versorgungsbezüge in den Bewegungsdaten führen zu falschen Abrechnungen und unvollständigen Historien im Meldeverfahren zwischen den Zahlstlelen Zahlstellen und den Krankenkassen.

Sachstand:

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