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Firmenstamm: Erfassung von  Karteikarte Kurzarbeit

Im Menü Stammdaten wurde im Menüpunkt Firmenstamm die Karteikarte Kurzarbeit ergänzt. Hier werden die Stamm-Nr. Kug und die Ableitungs-Nr. eingestragen.
Diese Nummern werden mit der Genehmigung des Antrags auf Kurzarbeit von der Arbeitsagentur mitgeteilt.

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Stamm-Nr. Kug und Ableitzugs-Nr. werden auf der Kug-Abrechnungsliste ausgegeben.



Einstellungen im Personalstamm:

  1. Für Mitarbeiter mit Kinderfreibetrag größer 0,0 in den Steuermerkmalen ist keine Änderung notwendig.

  2. Für die restlichen Mitarbeiter muss geprüft werden, ob sie Anspruch auf den Leistungssatz 1 haben.

    1. Zu dieser Gruppe der restlichen Mitarbeiter gehören die Personen mit Steuerklasse 5 oder 6 und/oder einem Datum im Feld Elternfreibetrag PV auf der Seite Sozialversicherung.
      Wichtig:
      Nur die Elterneigenschaft reicht nicht für den Anspruch auf Leistungssatz 1 aus.

    2. Aber auch für Mitarbeiter mit den Steuerklassen 1 bis 4 ohne Kinderfreibetrag, ist es denkbar, dass sie Anspruch auf den Leistungssatz 1 haben.
      Beispiel: Das Kind ist volljährig und in Ausbildung, aber der Mitarbeiter hat den Kinderfreibetrag nicht bei der Finanzverwaltung beantragt.

  3. Bei Anspruch auf Leistungssatz 1:
    Erfassung der Anzahl der Kinder im Personalstamm auf der Karteikarte persönliche Daten im Feld Anzahl Kinder (Kug)

  4. Für die Erfassung von Stunden bei Lohnfortzahlung für Kurzarbeit bei Gehaltsempfängern unter /Entgelt/ Lohnfortzahlung = S: Stunden mit Entgelt eintragen!