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Was sind Zahlstellen?

Arbeitgeber, die Betriebsrenten (Versorgungsbezüge) an ihre ehemaligen Beschäftigten abführen, werden als Zahlstellen bezeichnet. Um im Melde- und Beitragsverfahren von Versorgungsbezügen die Zahlstellen eindeutig identifizieren zu können, erhält jede Zahlstelle eine eigene Nummer.

Seit dem 1. Januar 2011 ist für alle Zahlstellen das maschinelle Meldeverfahren Pflicht, auch wenn keine Beiträge abgeführt werden müssen.

Hinweis: Die Zahlstellen-Nummer ist nur notwendig, wenn Sie ausschließlich gesetzlich versicherte Versorgungsbezieher haben.


Wie werden

Zahlstellen-Nummern

Zahlstellennummern vergeben?

Zahlstellen-Nummern

Die Zahlstellennummer dient der eindeutigen Identifikation der Zahlstelle im Zahlstellen-Meldeverfahren. Sie besteht wie die Betriebsnummer aus acht Ziffern. Die Zahlstellennummern beginnen immer mit den Ziffern 106 bis 108.

Zahlstellennummern werden (zentral für alle Krankenkassen) vom GKV-Spitzenverband vergeben.

Mit der operativen Umsetzung ist die ITSG GmbH beauftragt worden. Mit dem Formular können Sie die Zahlstellen-Nummer beantragen. Diese ITSG GmbH
Schumannstraße 7 
10117 Berlin 
Fax: 06104 60050

Der Antrag auf eine Zahlstellennummer kann auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes (www.gkv-datenaustausch.de) abgerufen werden. Die operative Umsetzung, also die tatsächliche Vergabe der Zahlstellennummer, erfolgt durch die ITSG GmbH (Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung). Die Zahlstellennummer ist bei allen Krankenkassen gültig und wird in einem elektronischen Verfahren einmal wöchentlich allen Krankenkassen zu Verfügung gestellt. Die Zahlstelle erhält nach Vergabe der Nummer eine schriftliche Bestätigung.

Als Arbeitgeber tragen Sie bitte die Adresse (Name, Anschrift etc.) Ihrer Firma in das große, schwarz umrandete Feld ein und unterschreiben den Antrag. Leiten Sie das Formular an die Krankenkasse weiter, bei der der erste Versorgungsbezieher versichert ist.

Als Krankenkasse prüfen Sie den Antrag (halten Sie ggf. Rücksprache mit der Zahlstelle) und tragen Sie bitte folgende Daten in das Antragsformular: IK Antrag, Beitragsart, Größenklasse, Zahlungsweise, Zahlungsmodus. In der PDF-Datei „Ausfüllhilfe“ können Sie die richtigen Kennziffern ersehen.

Achten Sie bitte darauf, dass alle Angaben vollständig eingetragen sind, da die abschließende Bearbeitung bei der ITSG GmbH sonst nicht möglich ist bzw. sich unnötig verlängert.

Die von Ihnen ergänzten oder ausgefüllten Anträge schicken Sie bitte ab dem 1. Januar 2017 ausschließlich per E-Mail oder Fax:

Onlineantrag zur Zahlstellennummer

Mit einer maschinellen Ausfüllhilfe, beispielsweise sv.net, kann die Zahlstellennummer elektronisch beantragt werden. Wird eine Zahlstellennummer benötigt, ist eine einmalige kostenlose Registrierung in sv.net erforderlich. Diese ist unter https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ möglich. Auch Entgeltabrechnungsprogramme bieten die Möglichkeit, Zahlstellennummern elektronisch zu beantragen.

Nähere Informationen zur Vergabe der Zahlstellennummer erhalten Sie weiterhin bei der

ITSG GmbH
Registrierungsstelle
Seligenstädter Grund 11
63150 Heusenstamm
Tel.: 06104 60050-119 und -135
Fax: 06104 60050-353
E-Mail:

 

Sollten Sie Fragen zu einem Antragsverfahren haben, stehen Ihnen die Kollegen der ITSG ab dem 2. Januar 2017 unter folgender Telefonnummer zur Verfügung:   
Telefon: 030 2061328 – 4903 und -4904.

Die im Gesetz vorgesehene elektronische Beantragung der Zahlstellennummer wird noch nicht zum 1. Januar 2017 sondern im Laufe des Jahres 2017 umgesetzt.

Die Bearbeitung der bis zum 31. Dezember 2016 beim AOK-Bundesverband eingegangenen Anträge wird sichergestellt.