Quelle:http://www.aok-business.de/tools-service/formulare/antrag-zur-zahlstellennummer/
Antrag zur Zahlstellennummer
Was sind Zahlstellen?
Arbeitgeber, die Betriebsrenten (Versorgungsbezüge) an ihre ehemaligen Beschäftigten abführen, werden als Zahlstellen bezeichnet. Um im Melde- und Beitragsverfahren von Versorgungsbezügen die Zahlstellen eindeutig identifizieren zu können, erhält jede Zahlstelle eine eigene Nummer.
Seit dem 1. Januar 2011 ist für alle Zahlstellen das maschinelle Meldeverfahren Pflicht, auch wenn keine Beiträge abgeführt werden müssen.
Hinweis: Die Zahlstellen-Nummer ist nur notwendig, wenn Sie ausschließlich gesetzlich versicherte Versorgungsbezieher haben.
Wie werden Zahlstellen-Nummern vergeben?
Zahlstellen-Nummern werden (zentral für alle Krankenkassen) vom GKV-Spitzenverband vergeben. Mit der operativen Umsetzung ist die ITSG GmbH beauftragt worden. Mit dem Formular können Sie die Zahlstellen-Nummer beantragen. Diese ist bei allen Krankenkassen gültig und wird in einem elektronischen Verfahren einmal wöchentlich allen Krankenkassen zu Verfügung gestellt. Die Zahlstelle erhält nach Vergabe der Nummer eine schriftliche Bestätigung.
Als Arbeitgeber tragen Sie bitte die Adresse (Name, Anschrift etc.) Ihrer Firma in das große, schwarz umrandete Feld ein und unterschreiben den Antrag. Leiten Sie das Formular an die Krankenkasse weiter, bei der der erste Versorgungsbezieher versichert ist.
Als Krankenkasse prüfen Sie den Antrag (halten Sie ggf. Rücksprache mit der Zahlstelle) und tragen Sie bitte folgende Daten in das Antragsformular: IK Antrag, Beitragsart, Größenklasse, Zahlungsweise, Zahlungsmodus. In der PDF-Datei „Ausfüllhilfe“ können Sie die richtigen Kennziffern ersehen.
Achten Sie bitte darauf, dass alle Angaben vollständig eingetragen sind, da die abschließende Bearbeitung bei der ITSG GmbH sonst nicht möglich ist bzw. sich unnötig verlängert.
Die von Ihnen ergänzten oder ausgefüllten Anträge schicken Sie bitte ab dem 1. Januar 2017 ausschließlich per E-Mail oder Fax:
ITSG GmbH
Schumannstraße 7
10117 Berlin
Fax: 06104 60050 353
E-Mail: Zahlstellen@itsg.de
Sollten Sie Fragen zu einem Antragsverfahren haben, stehen Ihnen die Kollegen der ITSG ab dem 2. Januar 2017 unter folgender Telefonnummer zur Verfügung:
Telefon: 030 2061328 – 4903 und -4904.
Die im Gesetz vorgesehene elektronische Beantragung der Zahlstellennummer wird noch nicht zum 1. Januar 2017 sondern im Laufe des Jahres 2017 umgesetzt.
Die Bearbeitung der bis zum 31. Dezember 2016 beim AOK-Bundesverband eingegangenen Anträge wird sichergestellt.