Aktueller Stand: 0626.04.2020
Zur Umsetzung der Ansprüche zum vereinfachten Bezug von Kurzarbeitergeld in unserer Lohnsoftware – AusblickZwar haben wir Ihnen mit Version 10.20.14.0. die aktuellen Erweiterungen hinsichtlich des vereinfachten Bezugs von Kurzarbeitergeld in comet PA zum Download bereitgestellt.
D.h. Sie müssen davon ausgehen, dass Sie diese beiden Monate rückwirkend korrigieren müssen. Wir halten Sie über unsere Moduldokumentationen, den FAQ Corona Krise, unserem Update-Brief sowie über unseren Mitteilungsdienst im Lohnprogramm auf dem Laufenden. Besten Dank! |
Kurzarbeitergeld (KUG)
Kurzarbeitergeld wird von der Agentur für Arbeit bei Ausfall von Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten gezahlt.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zahlung durch die Arbeitsagentur werden bei Krisensituationen angepasst und sind den aktuellen Veröffentlichungen zu entnehmen.
Die Gesetzliche Grundlagen sind im SGB III festgelegt. Hier gibt es dann auch Verweise zum ESTG (Einkommensteuergesetz) bzgl. der Beachtung von Kindern zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes
nach den Leistungssätzen 1 oder 2:
- Im Leistungssatz 1 werden 67% des ausgefallenen Nettoentgelts gezahlt.
- Im Leistungssatz 2 werden 60% des ausgefallenen Nettoentgelts gezahlt.
Anspruch auf den Leistungssatz 1 haben die Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für den Eintrag von Kinderfreibeträgen in den Steuermerkmalen erfüllen.
Alle anderen Arbeitnehmer haben Anspruch auf den Leistungssatz 2.
Diese Kurzanleitung bezieht sich derzeit primär auf das konjunkturelle Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit Covid-19. Zu diesem Thema hat die Bundesagentur für Arbeit eine Präsentation angefertigt.
Ergebnisse der Abrechnung:
Nach Genehmigung der Kurzarbeit durch die Agentur für Arbeit und Erfassung der Ausfallstunden
stehen folgende Ergebnisse und Auswertungen zur Verfügung:
- Berechnung des auszuzahlenden Betrags unter Berücksichtigung der Ausfallstunden
Berechnung des fiktiven Entgelts zur Berechnung der SV-Beiträge
KUG-Abrechnungslisten für die Arbeitsagentur und die Krankenkasse
Berechnungen
- Basis für die Berechnung ist die Differenz aus dem Netto zwischen Soll- und Istentgelt.
- Die rechnerischen Leistungssätze zur Ermittlung der Beträge werden aus den amtlichen Tabellen für Kurzarbeitergeld abgeleitet. Diese Tabellen sind in comet PA hinterlegt
- Mitarbeiter ohne Kinder, d.h. Kug-Anspruch nach Leistungssatz 2
- Stundenlohn 20,00 Euro/Std.
- Arbeitsstunden im Monat: 184 Std. (23 Arbeitstage bei 8 Stunden pro Tag)
- 84 Stunden Kurzarbeit
Ermittlung (Brutto-) Sollentgelt:
184 Std. * 20,00 Euro/Std. = 3680,00 Euro
Ermittlung (Brutto-) Istentgelt:
100 Std. * 20,00 Euro/Std. = 2000,00 Euro
Hinweis: Für Mitarbeiter mit Steuerklasse 4 und Faktorverfahren können die berechneten Werte nicht aus den Kug-Tabellen abgelesen werden.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt auf der Kug-Abrechnungsliste für die Arbeitsagentur:
Das auszuzahlende Kurzarbeitergeld beträgt 545,13 und wird von der Arbeitsagentur auf Antrag erstattet.