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Die Anforderungen werden im SV-Datei-Eingang von der Rentenversicherung bereitgestellt und durch die Verarbeitung in das rvBEA-Verfahren übertragen.

Für GML 57 wird das Zeitraum Ende Zeitraumende der Meldung mit der Anforderung der Rentenversicherung vorgegeben. Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:

  • Anforderung einer gesonderten Meldung 57 zum Versorgungsausgleich.

Diese Meldung ist zu einem bereits abgerechneten Zeitraum abzugeben und löste löst eine automatische Rückrechnung aus. Das DEÜV-Meldeverfahren wird ab dem Beginn der Rückrechnung neu durchgeführt.

  • Anforderung einer gesonderten Meldung 57 zum Rentenbeginn

Bei der Erstellung der gesonderten Meldungen 57 zum Rentenbeginn werden zwei Fälle unterschieden.

  • Das Zeitraum Ende liegt bis zum Monatsende des aktuellen Abrechnungsmonates

Die GML 57 wird mit der Abrechnung zum Monatsende für den aktuellen Abrechnungsmonat erstellt.

  • Das Zeitraum Ende liegt nach dem aktuellen Abrechnungsmonat.

Die GML 57 wird mit der Abrechnung für den Mona aus dem Zeitraum Ende erstellt.

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Diese Meldung kann frühestens mit der Abrechnung des im Zeitraumende vorgegebenen Monats erzeugt werden. Es sind folgende Fälle zu unterscheiden:

Wenn der Monat des Zeitraumendes schon abgerechnet worden ist, wird die Meldung mit dem nächsten abzurechnenden Monat erzeugt.

Wenn der Monat des Zeitraumendes in der Zukunft liegt, wird die Meldung mit der Arechnung des Monats aus dem Zeitraumende erzeugt.


Die Anforderung der GML 57 - Meldung wird mit dem Button Bescheinigung erstellen für den festgelegten Zeitraum vorbereitet, mit der aus dem Zeitraumende bestimmten Abrechnungsmonat ins DEÜV-Verfahren übertragen und dort im bekannten Verfahren weiter weite bearbeitet.