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Im rvBEA - Verfahren werden für das DEÜV-Verfahren gesonderte Meldungen 57 (GML 57) und für das Leistungswesen Bescheinigungen von der Deutschen Rentenversicherung Bund elektronisch bei den Arbeitgebern angefordert.


Die Anforderungen werden im SV-Datei-Eingang von der Rentenversicherung bereitgestellt und durch die Verarbeitung in das rvBEA-Verfahren übertragen.

Für GML 57 wird das Zeitraum Ende der Meldung mit der Anforderung der Rentenversicherung vorgegeben. Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:

  • Anforderung einer gesonderten Meldung 57 zum Versorgungsausgleich.

Diese Meldung ist zu einem bereits abgerechneten Zeitraum abzugeben und löste eine automatische Rückrechnung aus. Das DEÜV-Meldeverfahren wird ab dem Beginn der Rückrechnung neu durchgeführt.

  • Anforderung einer gesonderten Meldung 57 zum Rentenbeginn

Bei der Erstellung der gesonderten Meldungen 57 zum Rentenbeginn werden zwei Fälle unterschieden.

  • Das Zeitraum Ende liegt bis zum Monatsende des aktuellen Abrechnungsmonates

Die GML 57 wird mit der Abrechnung zum Monatsende für den aktuellen Abrechnungsmonat erstellt.

  • Das Zeitraum Ende liegt nach dem aktuellen Abrechnungsmonat.

Die GML 57 wird mit der Abrechnung für den Mona aus dem Zeitraum Ende erstellt.

Nachdem die GML 57 mit dem Button bereitstellen vorbereitet worden ist, wird sie mit der entsprechenden Abrechnung ins DEÜV-Verfahren übertragen und dort im bekannten Verfahren weiter bearbeitet.




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