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Die A1 - Bescheinigung ist das Nachweisdokument für einen im Ausland tätigen Beschäftigten, dass das SV-Recht seines Heimatlandes anzuwenden ist. Ab 2019 ist dazu ein einheitliches elektronisches Meldeverfahren in allen teilnehmenden Staaten einzusetzenStaaten einzusetzen. Eine Auflistung der teilnehmenden Staaten kann im Internet recherchiert werden. Dem Grunde nach gehören alle EU-Staaten und EWR-Statten dem Verfahren für die A1 - Bescheinigung an. In comet PA werden die A1 - Bescheinigungen für Personen beantragt, die in Deutschland beschäftigt und im Ausland vorrübergehend vorübergehend tätig sind.  

In der Sozialversicherung ist für Erwerbstätige der Grundsatz anzuwenden:
Es gilt das SV-Recht des Staates, in dem die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Ausnahmen zu diesem Grundsatz sind im EU-Recht geregelt. Die Ausnahmen werden in der A1-Bescheinigung den betroffenen Personen bei Erwerbstätigkeiten in den teilnehmenden Ländern mitgegeben. Dokumente dazu sind die A1-Bescheinigung oder die Ausnahmebescheinigung. Die A1-Bescheinigung ist nach §106 SGB IV für befristet ins Ausland entsendete Arbeitnehmer auszustellen.

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  • Kundenauftrag: Handwerksbetrieb mit Sitz in Trier erfüllt einen Auftrag in Luxemburg
  • Projektsitzungen bzw. Meetings zu Kundenauftrag: Softwareunternehmen mit Sitz in Aachen erfüllt einen Auftrag in Frankreich. Die Arbeiten werden überwiegend am Firmensitz in Aachen ausgeführt. Der Projektleiter fährt wöchentlich einmal zum Kunden nach Frankreich.
  • Konferenzen
  • Messebesuche

Aussicht 2023: A1-Bescheinigung für selbstständige Geschäftsführer. Auch selbstständige Geschäftsführer sollen in Zukunft eine A1-Bescheinigung elektronisch beantragen können. Eine Umsetzung ist ab 2023 vorgesehen. Es wird nicht über den Lohn laufeb 

Die A1-Anträge sind also auch dann zu erstellen, wenn die Mitarbeiter nicht im Rahmen eines Kundenauftrags tätig werden.

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  • Im Antragsverfahren der A1 - Bescheinigungen werden die Geburtsdaten des Beschäftigten verlangt. Es ist daher sinnvoll die Geburtsdaten im Perosnalstamm vollständig einzutragen. diese Daten werden auf jeden A1-Antrag übernommen.
  • Das A1 - Antragsverfahren wird über Status gesteuert:
StatusStatusbeschreibungAufgabenbeschreibung, Kommentar
erstellenA1 - Antrag vorbereitenDie Bearbeitung kann unterbrochen und später fortgesetzt werden
versendenA1 - Antrag wurde an Annahmestelle versendetA1 - Antrag ist auf dem Weg zur Annahmestelle
quittiertAnnahme des A1 - Antrags wurde bestätigtAnnahmestelle hat den Eingang des A1 - Antrags bestätigt. Der A1 - Antrag kann nach den Vorschriften für das A1 - Antragsverfahren gedruckt und an den Reisenden übergeben werden. Dieser Ausdruck bestätigt das noch nicht abgeschlossene Antragsverfahren gegenüber Prüfstellen. Die A1 -Bescheinigung muss dann ggf. nachgereicht werden.
bestätigtA1 - Bescheinigung wurde zurückgesendet.Annahmestelle hat die A1 - Bescheinigung ausgestellt und zurückgesendet. Die A1 - Bescheinigung kann gedruckt und an den Reisenden übergeben werden.
abgelehntA1 - Bescheinigung wurde abgelehnt

Abhängig von der Begründung der Ablehnung sind weitere Aktionne möglich:

  • Es kann ein korrigierter A1 - Antrag gestellt werden, eventuell auch bei einer alternativen Annahmestelle
  • Es kann keine A1 - Bescheinigung ausgestellt werden, weil die Tätigkeit im Ausland dies nicht zuläßt.
storniertA1 - Antrag wurde vom Arbeitgeber storniertWenn die Auslandstätigkeit nicht nach den beantragten Umständen durchgeführt werden, muss der A1 - Antrag (oder die bereits zugestellte A1-Bescheinigung) storniert werden.